Hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
1. Der Stadtrat Gröningen hat die im Verfahren nach § 13a BauGB zum Bebauungsplan „Wohnbebauung Damaschkeweg“ Gröningen eingegangenen Stellungnahmen der Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (siehe Anlage Abwägungstabelle) mit folgendem Ergebnis geprüft:
- Stellungnahme Nr. 03,
Landkreis Börde – Ergebnis siehe Anlage
Seiten 4- 13
- Stellungnahme Nr. 07,
Landesamt für Geologie und Bergwesen
Sachsen-Anhalt-Ergebnis
siehe Anlage Seiten 15- 16
- Stellungnahme Nr. 08,
Landesamt für Denkmalpflege und
Archäologie
Sachsen-Anhalt – Ergebnis siehe Anlage Seiten 17- 18
Die Anlage wird Bestandteil des Beschlusses.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 34 Baugesetzbuch i.V.m. § 10 Baugesetzbuch beschließt der Stadtrat Gröningen den Bebauungsplan „Wohnbebauung Damaschkeweg“ Gröningen, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, als Satzung. (Stand: August 2021)
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan „Wohnbebauung Damaschkeweg“ Gröningen durch die öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft zu setzen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Begründung:
Nach Abschluss des Verfahrens ist über die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplans „Wohnbebauung Damaschkeweg“ Gröningen eingegangenen Anregungen zu entscheiden (Abwägungsgebot). Die Satzung ist danach durch den Satzungsbeschluss festzustellen.
Die Satzung tritt mit der Bekanntmachung in Kraft.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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X |
2021 |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde-bürgermeister |
Bürgermeister |
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Kerstin Bergner |
Fabian Stankewitz |
Ernst Brunner |
Anlagen:
Anlage 1: Abwägungstabelle
Anlage 2: Satzung – Planzeichnung
Anlage 3: Satzung – Begründung
Anlage 4: Artenschutzrechtliche Einschätzung Zauneidechsen