Betreff
Bebauungsplan "Windpark Kroppenstedt" der Stadt Kroppenstedt; Hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Vorlage
KRS/059/21-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.       Die Behandlung der im Rahmen der Beteiligungsverfahren nach §§ 2, 3 und 4 BauGB abgegebenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Abwägungstabelle wird bestätigt. Die Abwägung im Sinne des § 1 Abs. 7 BauGB der Stellungnahmen
- Nr. 01 Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr
- Nr. 03 Landkreis Börde
- Nr. 04 Regionale Planungsgemeinschaft Magdeburg
- Nr. 08 Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie 
wird beschlossen.
Alle weiteren vorliegenden Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen.

Die Abwägungstabelle (Seiten 1 bis 30) wird Bestandteil des Beschlusses.

Der Beschluss ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Die Bekanntmachung erfolgt nach der Genehmigung der 4. Flächennutzungsplanänderung.

 

 

2.       Der Bebauungsplan „Windpark“ in Kroppenstedt in der Fassung vom Mai 2021 wird hiermit als Satzung beschlossen. Die Begründung einschließlich Umweltbericht wird gebilligt.

Der Beschluss ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Die Bekanntmachung erfolgt nach der Genehmigung der 4. Flächennutzungsplanänderung.

 

Das maßstäbliche Planexemplar sowie die Begründung mit Umweltbericht und eine zusammenfassende Erklärung sind im Bauamt der Verbandsgemeinde während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereit zu halten. Über den Inhalt ist auf Verlagen Auskunft zu erteilen.

 

 


Begründung:

Der Stadtrat der Stadt Kroppenstedt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.Juni 2018 gemäß §§ 2 und 5 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, die Aufstellung des Bebauungsplans einzuleiten. Der Beschluss wurde öffentlich bekannt gemacht.

 

Der Vorentwurf wurde im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 07.01.2019 bis 31.01.2019 öffentlich ausgelegt. Mit Schreiben vom wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig über die Planung informiert und um Stellungnahme insbesondere zu den Umweltbelangen gebeten.

In der öffentlichen Sitzung am 19.09.2019 wurde der Entwurf gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 beschlossen. Der Beschluss wurde öffentlich bekanntgemacht.

 

Der Planentwurf hat in der Zeit vom 07.01.2019 bis einschließlich 31.01.202020 gemäß § 3 Abs.2 BauGB öffentlich zu jedermanns Einsicht ausgelegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs.2 bzw. § 2 Abs.2 BauGB um Stellungnahme zum Planungsentwurf gebeten. Die im Rahmen der Beteiligungsverfahren nach §§ 2, 3 und 4 BauGB abgegebenen Stellungnahmen sind geprüft worden. Der Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen ist erarbeitet und liegt der Beschlussvorlage zur Prüfung und Billigung als Anlage bei.

 

Unter Berücksichtigung der Vorgaben des § 8 Abs. 2 BauGB, wonach der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist, hat der Verbandgemeinderat der Verbandsgemeinde Westlich Börde im Rahmen seiner Zuständigkeit parallel zum Bebauungsplanverfahren das Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans Kroppenstedt durchgeführt. Die 4. Änderung des Flächennutzungsplans Kroppenstedt wurde am 11.01.2021 vom Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Westliche Börde abschließend beschlossen und im Mai 2021 dem Landkreis Börde zur Genehmigung vorgelegt.

 

Die vorliegende Satzung des Bebauungsplans „Windpark“ in Kroppenstedt entspricht in der Art der baulichen Nutzung vollumfänglich den Darstellungen der am 11.01.2021 beschlossen 4. Änderung des Flächennutzungsplans Kroppenstedt.

Somit ist anzunehmen, dass der Bebauungsplan aus den künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt sein wird (§ 8 Abs. 3 Satz 2 BauGB). 

 

Der Bebauungsplans „Windpark“ in Kroppenstedt kann gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen werden.

 

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-bürgermeister

Bürgermeister

 

 

Kerstin Bergner

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Joachim Willamowski

 

 


Anlagen:

Anlage 1:  Abwägungstabelle (Seite 1-30)

Anlage 2:  B-Plan Satzung sowie Begründung mit Umweltbericht einschl.  Anlagen

Anlage 3:  B-Plan Planteil