1. Der Verbandsgemeinderat beschließt die Aufhebung des Beschlusses mit der Nr. 127/26/2014 (Anlage1).
  2. Der Verbandsgemeinderat stimmt dem in der Anlage lfd. Nummer 2 beigefügten Nutzungsvertrag zur Überlassung von Grundstücken und Gebäuden im Grundbuch von Gröningen, Blatt 2789, Flur 11, Flurstücke 236/17, 507, 17/139, 17/142 und einer noch zu vermessenden Teilfläche aus 17/138 sowie 17/141 in der Grabenstraße 14 einschließlich der Außenanlage und Inventar zur Nutzung als Grundschule und Hort zu.
  3. Der Verbandsgemeinderat beschließt den Abschluss des Vertrages nach § 92 Abs. 3 KVG LSA aus der Anlage lfd. 3 mit der Mitgliedsgemeinde Stadt Gröningen über die Sanierung einer Grundschule mit Hortstandort und Außenanlage in der Grabenstraße 14 in 39397 Gröningen.
  4. Der Verbandsgemeinderat beschließt eine außerplanmäßige investive Auszahlung in Höhe von 160.000,00 EUR, gedeckt durch das PSK 571100-57100-785309 (Breitbandausbau) zur Realisierung des Eigenanteils in 2021 für das PSK 211100-21130-781200 als immateriellen Zuschuss.
  5. Der Verbandsgemeindebürgermeister wird dazu beauftragt, die aus dem Vertrag (Anlage 3) vereinbarten Eigenmittel der Verbandsgemeinde Westliche Börde in die zukünftigen Haushaltspläne einzuarbeiten.