Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Altengerechtes Wohnen am Schlosspark“ für das Grundstück Damaschkestraße 4 im OT Ottleben (Gemarkung Ausleben, Flur 10 Flurstücke 61/1 und 64/2) im vereinfachten Verfahren nach § 13b BauGB gemäß § 8 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB zur Schaffung von Baurecht einzuleiten.
Der Vorhabenträger Rainer Jekal, Edelstraße 4, 39393 Ausleben OT Ottleben übernimmt alle anfallenden Kosten zur Erlangung des Baurechtes.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Begründung:
Herr Jekal beabsichtigt auf dem Grundstück Damaschkestraße 4 in Ottleben
eine altengerechte Wohnanlage zu errichten. Zur Durchführung des Bauvorhabens
ist die Aufstellung eines Bauleitplanverfahrens erforderlich. In der Anlage
sind eine Kurzbeschreibung und ein Lageplan zum geplanten Bauvorhaben
beigefügt.
Zur Schaffung des Baurechts muss ein Bauleitplanverfahren eingeleitet
werden. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Ausleben ist das Grundstück
teilweise als Dorfgebiet und teilweise als Grünfläche (hinterer Bereich)
ausgewiesen. Da hier auch eine Fläche im Außenbereich beplant werden soll und
das Plangebiet eine Fläche weniger als 10.000 m² umfasst, kann ein
vereinfachtes Bauleitplanverfahren nach § 13b BauGB durchgeführt werden. Mit dem
Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird das Verfahren eingeleitet.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu geben.
Zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens ist mit Herrn Jekal ein
städtebaulicher Vertrag abzuschließen. Die Beschlussfassung erfolgt gesondert.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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X |
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Gefertigt |
Verbandsgemeindebürgermeister |
Bürgermeister |
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Frau Pörner |
Herr Stankewitz |
Herr Schmidt |
Anlagen:
Plangebiet
Kurzbeschreibung des Vorhabens