Betreff
Bebauungsplan „Altengerechtes Wohnen am Schlosspark“; hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
AUS/139/19-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Altengerechtes Wohnen am Schlosspark“ für das Grundstück Damaschkestraße 4 im OT Ottleben (Gemarkung Ausleben, Flur 10 Flurstücke 61/1 und 64/2) im vereinfachten Verfahren nach § 13b BauGB gemäß § 8 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB zur Schaffung von Baurecht einzuleiten.

 

Der Vorhabenträger Rainer Jekal, Edelstraße 4, 39393 Ausleben OT Ottleben übernimmt alle anfallenden Kosten zur Erlangung des Baurechtes.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 


Begründung:

 

Herr Jekal beabsichtigt auf dem Grundstück Damaschkestraße 4 in Ottleben eine altengerechte Wohnanlage zu errichten. Zur Durchführung des Bauvorhabens ist die Aufstellung eines Bauleitplanverfahrens erforderlich. In der Anlage sind eine Kurzbeschreibung und ein Lageplan zum geplanten Bauvorhaben beigefügt.

 

Zur Schaffung des Baurechts muss ein Bauleitplanverfahren eingeleitet werden. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Ausleben ist das Grundstück teilweise als Dorfgebiet und teilweise als Grünfläche (hinterer Bereich) ausgewiesen. Da hier auch eine Fläche im Außenbereich beplant werden soll und das Plangebiet eine Fläche weniger als 10.000 m² umfasst, kann ein vereinfachtes Bauleitplanverfahren nach § 13b BauGB durchgeführt werden. Mit dem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird das Verfahren eingeleitet. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu geben.

 

 

Zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens ist mit Herrn Jekal ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen. Die Beschlussfassung erfolgt gesondert.

 

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

X

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeindebürgermeister

Bürgermeister

 

 

Frau Pörner

 

 

Herr Stankewitz

 

 

Herr Schmidt

 

 


Anlagen:

Plangebiet

Kurzbeschreibung des Vorhabens