Betreff
Bebauungsplan "Altersgerechtes Wohnen" in der Schützenstraße in Ausleben; hier Aufstellung und öffentliche Auslegung des B-Plan-Entwurfes
Vorlage
AUS/137/19-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.  Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes 

     „Altersgerechtes Wohnen“ in der Schützenstraße, Gemarkung Ausleben

     Flur 11 Flurstück 71/1 im vereinfachten Verfahren nach § 13 b BauGB in 

     Verbindung mit § 13 a BauGB.            

     Das Bauleitverfahren Vorhaben- und Erschließungsplan „Altersgerechtes

     Wohnen“ Nr. 2  in der Schützenstraße in Ausleben wird aufgehoben.

    

2.  Der Gemeinderat billigt den von ING-PRO Ingenieurgesellschaft mbH, Egeln,    

     ausgearbeiteten Entwurf des B-Planes „Altersgerechtes Wohnen“

     einschließlich Begründung (i. d. Fassung vom März 2019) und beschließt ihn     

     nach § 13a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

     Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von  

       der Auslegung zu benachrichtigen.

       Ort und Dauer der Auslegung sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu                    

       machen mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der   

       Auslegungsfrist vorgebracht werden können.

 

3.   Die Verwaltung wird beauftragt, die Beschlüsse ortsüblich bekannt zu geben.

 

 


Begründung:

 

Für den Standort Schützenstraße in Ausleben (Gemarkung Ausleben, Flur 11, Flurstück 71/1) wurde für das Vorhaben des Herrn Christian Rhode „Altersgerechtes Wohnen in Ausleben“ mit Beschluss vom 29.02.2016 (Beschluss-Nr. 037/08/2016) ein Vorhaben- und Erschließungsplan aufgestellt. Die öffentliche Auslegung des Entwurfes und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 12.10.2016 bis 13.11.2016 durchgeführt. Eine Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen ist noch nicht erfolgt.

Mit Änderung des Baugesetzbuches wurde der § 13 b „Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das vereinfachte Verfahren“ eingefügt. Dieser Paragraph ist für das o.g. Bauleitplanverfahren anwendbar.

Dazu ist der Aufstellungsbeschluss für den VE-Plan „Altersgerechtes Wohnen“ Nr. 2 aufzuheben und ein erneuter Aufstellungsbeschluss für das vereinfachte Verfahren nach § 13 b BauGB in Verbindung mit 13 a BauGB zu fassen. Auf Grund des vereinfachten Verfahrens ist die Änderung des F-Planes im Parallelverfahren nicht erforderlich. Es muss lediglich eine Anpassung des F-Planes im Wege einer Berichtigung erfolgen.

 

Der Entwurf für das Bauleitplanverfahren wurde bereits vom Büro ING-PRO Ingenieurgesellschaft mbH, Egeln, erarbeitet und ist erneut öffentlich auszulegen und es sind die Träger öffentlicher Belange anzuschreiben.

 

Der Beschlussvorlage sind die Seiten 2, 22 und 23 der Begründung des B-Planes sowie die Planzeichnung beigefügt. 

 

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

X

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeindebürgermeister

Bürgermeister

 

 

Frau Pörner

 

 

Herr Stankewitz

 

 

Herr Schmidt

 

 


Anlagen:

texterwähnt