Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes
„Altersgerechtes Wohnen“ in der Schützenstraße, Gemarkung Ausleben
Flur 11 Flurstück 71/1 im vereinfachten Verfahren nach § 13 b BauGB in
Verbindung mit §
13 a BauGB.
Das Bauleitverfahren Vorhaben- und Erschließungsplan „Altersgerechtes
Wohnen“ Nr. 2 in der Schützenstraße in Ausleben wird aufgehoben.
2. Der Gemeinderat billigt den von ING-PRO Ingenieurgesellschaft mbH, Egeln,
ausgearbeiteten Entwurf des B-Planes „Altersgerechtes Wohnen“
einschließlich Begründung (i. d. Fassung vom März 2019) und beschließt ihn
nach § 13a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von
der Auslegung zu benachrichtigen.
Ort und Dauer der Auslegung sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu
machen mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der
Auslegungsfrist vorgebracht werden können.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beschlüsse ortsüblich bekannt zu geben.
Begründung:
Für den Standort Schützenstraße in Ausleben (Gemarkung Ausleben, Flur 11,
Flurstück 71/1) wurde für das Vorhaben des Herrn Christian Rhode
„Altersgerechtes Wohnen in Ausleben“ mit Beschluss vom 29.02.2016
(Beschluss-Nr. 037/08/2016) ein Vorhaben- und Erschließungsplan aufgestellt.
Die öffentliche Auslegung des Entwurfes und Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange wurde in der Zeit vom 12.10.2016 bis 13.11.2016 durchgeführt. Eine
Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen ist noch nicht erfolgt.
Mit Änderung des Baugesetzbuches wurde der § 13 b „Einbeziehung von
Außenbereichsflächen in das vereinfachte Verfahren“ eingefügt. Dieser Paragraph
ist für das o.g. Bauleitplanverfahren anwendbar.
Dazu ist der Aufstellungsbeschluss für den VE-Plan „Altersgerechtes Wohnen“
Nr. 2 aufzuheben und ein erneuter Aufstellungsbeschluss für das vereinfachte
Verfahren nach § 13 b BauGB in Verbindung mit 13 a BauGB zu fassen. Auf Grund
des vereinfachten Verfahrens ist die Änderung des F-Planes im Parallelverfahren
nicht erforderlich. Es muss lediglich eine Anpassung des F-Planes im Wege einer
Berichtigung erfolgen.
Der Entwurf für das Bauleitplanverfahren wurde bereits vom Büro ING-PRO
Ingenieurgesellschaft mbH, Egeln, erarbeitet und ist erneut öffentlich auszulegen
und es sind die Träger öffentlicher Belange anzuschreiben.
Der Beschlussvorlage sind die Seiten 2, 22 und 23 der Begründung des
B-Planes sowie die Planzeichnung beigefügt.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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X |
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Gefertigt |
Verbandsgemeindebürgermeister |
Bürgermeister |
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Frau Pörner |
Herr Stankewitz |
Herr Schmidt |
Anlagen:
texterwähnt