Betreff
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum 2. Entwurf des B-Plans Mischgebiet "Heinrich-Julius-Straße 11" in der Stadt Gröningen
Vorlage
GRÖ/336/24-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.    Der Stadtrat der Stadt Gröningen bestätigt den 2. Entwurf des B-Plans Mischgebiet „Heinrich-Julius-Straße“ in der beigefügten Fassung (Stand März 2024) und billigt die Begründung.

2.    Der 2. Entwurf des B-Plans und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich auszulegen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB zu beteiligen.

3.    Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 und Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

 


Begründung:

Mit Stadtratsbeschluss vom 07.10.2019 wurde für den o.g. Bebauungsplan der Aufstellungsbeschluss gefasst.

Mit der Aufstellung des Bauleitplanverfahrens soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen mit der Festsetzung eines Mischgebiets (MI) gemäß § 6 BauNVO für die Errichtung von Wohn- und Geschäftshäusern (nicht wesentlich störende Gewerbe) ermöglicht werden.

Das Vorhaben dient der Innenentwicklung, dementsprechend soll der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden. Die Begründung zur Anwendung des Verfahrens nach § 13a BauGB ist hierzu im Einzelnen dem Kapitel 3.3 der beiliegenden Begründung des B-Planentwurfs zu entnehmen. Die Pflicht, eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen und einen Umweltbericht zu erstellen, entfällt.

 

Der Stadtrat der Stadt Gröningen hat in seiner Sitzung am 29.03.2021 den 1. Entwurf des B-Plans Mischgebiet „Heinrich-Julius-Straße 11“ nebst Begründung gebilligt und zur Auslegung bestimmt.

Entsprechend der Stellungnahme des Landkreises Börde zum 1. Entwurf des B-Plans wurde mitgeteilt, dass sich im Plangebiet altlastenverdächtige Standorte befinden und nicht mit hinreichender Sicherheit gesagt werden kann, ob es sich um Bereiche handelt, bei denen der Boden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet ist und ob die geplante Nutzung mit dem Grad der Belastung zu vereinbaren ist.

Aus oben genannten Anlass hat die Verbandsgemeinde Westliche Börde am 05.04.2022 das Gutachterbüro Dr. Elzner & Partner mit einer Altlastenuntersuchung beauftragt.

Der Ergebnisbericht über die Altlastenerkundung vom Mai 2022 wurde dem Landkreis Börde zur fachtechnischen Auswertung übergeben.

Zur Beseitigung der Bodenverunreinigung im Plangebiet wurden vom Gutachter drei Varianten vorgeschlagen.

Die Verbandsgemeinde Westliche Börde hat sich in Abstimmung mit der unteren Abfallbehörde des Landkreises Börde für die Variante 1 „Bodenaustausch der oberen Bodenschicht bis 0,5 m im gesamten Plangebiet“ entschlossen.

Diese Maßnahme stellt sicher, dass die angetroffenen Schadstoffe entfernt werden und den Bauherren ein kontaminationsfreies Grundstück übergeben wird.

 

Entsprechend der Stellungnahme des Landkreises Börde, SG Abfallüberwachung, Altlasten/ Bodenschutz vom 08.07.2022 steht bei Umsetzung der Variante 1 der geplanten Nutzung aus abfall- und bodenschutzrechtlicher Sicht nichts entgegen, somit kann das B-Planverfahren  nunmehr fortgesetzt werden.

Unter Berücksichtigung der Variante 1 im o.g. Gutachten und der zwischenzeitlich vorliegenden Erschließungsplanung für das Baugebiet wurde ein 2. Entwurf des B-Plans erarbeitet.

Dieser liegt nunmehr vor, es erfolgt eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB.

 

In der beiliegenden Begründung sind die wesentlichen Änderungen gegenüber dem 1. Entwurf in rot markiert.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss wurde in seiner Sitzung am 25.03.2024 über den Sachstand und Fortführung des Bauleitplanverfahrens mit der Informationsvorlage GRÖ/329/24-IV in Kenntnis gesetzt.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-bürgermeister

Bürgermeister

 

 

Sabine Pörner

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Ernst Brunner

 

 


Anlagen:

2. Entwurf des B-Plans Wohngebiet Mischgebiet „Heinrich-Julius-Straße 11“ (Stand März 2024) mit Planzeichnung und Begründung.