Beschlussvorschlag:
1. Der Stadtrat der Stadt Gröningen bestätigt den 2. Entwurf
des B-Plans Mischgebiet „Heinrich-Julius-Straße“ in der beigefügten Fassung
(Stand März 2024) und billigt die Begründung.
2. Der 2. Entwurf des B-Plans und die Begründung sind nach §
3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich auszulegen. Die
berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 13
Abs. 2 Nr. 3 BauGB zu beteiligen.
3. Der Beschluss ist gemäß § 2
Abs. 1 und Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
Begründung:
Mit Stadtratsbeschluss vom 07.10.2019 wurde
für den o.g. Bebauungsplan der Aufstellungsbeschluss gefasst.
Mit der Aufstellung des Bauleitplanverfahrens
soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen mit der Festsetzung eines
Mischgebiets (MI) gemäß § 6 BauNVO für die Errichtung von Wohn- und
Geschäftshäusern (nicht wesentlich störende Gewerbe) ermöglicht werden.
Das Vorhaben dient der Innenentwicklung,
dementsprechend soll der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a
BauGB aufgestellt werden. Die Begründung zur Anwendung des Verfahrens nach §
13a BauGB ist hierzu im Einzelnen dem Kapitel 3.3 der beiliegenden Begründung
des B-Planentwurfs zu entnehmen. Die Pflicht, eine Umweltprüfung nach § 2 Abs.
4 BauGB durchzuführen und einen Umweltbericht zu erstellen, entfällt.
Der Stadtrat der Stadt Gröningen hat in seiner
Sitzung am 29.03.2021 den 1. Entwurf des B-Plans Mischgebiet
„Heinrich-Julius-Straße 11“ nebst Begründung gebilligt und zur Auslegung
bestimmt.
Entsprechend der Stellungnahme des Landkreises Börde zum 1. Entwurf des
B-Plans wurde mitgeteilt, dass sich im Plangebiet altlastenverdächtige Standorte
befinden und nicht mit hinreichender Sicherheit gesagt werden kann, ob es sich
um Bereiche handelt, bei denen der Boden erheblich mit umweltgefährdenden
Stoffen belastet ist und ob die geplante Nutzung mit dem Grad der Belastung zu
vereinbaren ist.
Aus oben genannten Anlass hat die
Verbandsgemeinde Westliche Börde am 05.04.2022 das Gutachterbüro Dr. Elzner
& Partner mit einer Altlastenuntersuchung beauftragt.
Der
Ergebnisbericht über die Altlastenerkundung vom Mai 2022 wurde dem Landkreis
Börde zur fachtechnischen Auswertung übergeben.
Zur Beseitigung der Bodenverunreinigung im
Plangebiet wurden vom Gutachter drei Varianten vorgeschlagen.
Die Verbandsgemeinde
Westliche Börde hat sich in Abstimmung mit der unteren Abfallbehörde des
Landkreises Börde für die Variante 1 „Bodenaustausch der oberen Bodenschicht
bis 0,5 m im gesamten Plangebiet“ entschlossen.
Diese Maßnahme stellt sicher,
dass die angetroffenen Schadstoffe entfernt werden und den Bauherren ein
kontaminationsfreies Grundstück übergeben wird.
Entsprechend der Stellungnahme des Landkreises Börde, SG
Abfallüberwachung, Altlasten/ Bodenschutz vom 08.07.2022 steht bei Umsetzung
der Variante 1 der geplanten Nutzung aus abfall- und bodenschutzrechtlicher
Sicht nichts entgegen, somit kann das B-Planverfahren nunmehr fortgesetzt werden.
Unter Berücksichtigung der Variante 1 im o.g. Gutachten und der
zwischenzeitlich vorliegenden Erschließungsplanung für das Baugebiet wurde ein
2. Entwurf des B-Plans erarbeitet.
Dieser liegt nunmehr vor, es erfolgt eine erneute Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der berührten
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3
BauGB.
In der beiliegenden Begründung sind die wesentlichen Änderungen gegenüber
dem 1. Entwurf in rot markiert.
Der Haupt- und Finanzausschuss wurde in seiner Sitzung am 25.03.2024
über den Sachstand und Fortführung des Bauleitplanverfahrens mit der
Informationsvorlage GRÖ/329/24-IV in Kenntnis gesetzt.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde-bürgermeister |
Bürgermeister |
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Sabine Pörner |
Fabian Stankewitz |
Ernst Brunner |
Anlagen:
2. Entwurf des B-Plans Wohngebiet Mischgebiet „Heinrich-Julius-Straße 11“
(Stand März 2024) mit Planzeichnung und Begründung.