Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat Am Großen Bruch beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Nr. 099/18/2022.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu geben.
Begründung:
Im August letzten
Jahres beantragte der Vorhabenträger die Erteilung einer Baugenehmigung für den
Rückbau ruinöser Gebäude und die Errichtung von 13 Wohn- oder Ferienhäusern auf
dem Grundstück Grauer Hof/Brennhof im OT Hamersleben. Auf Grund fehlenden
Baurechts ist für den Bereich ein Bauleitplanverfahren erforderlich.
Der Gemeinderat
fasste in seiner Sitzung am 05.10.2022 den Beschluss zur Aufstellung eines
Bebauungsplanes.
Aktivitäten seitens
des Vorhabenträgers zum B-Planverfahren gab es nicht. Auch angebotene
Abstimmungsgespräche seitens des LK Börde zu denkmalrechtlichen Belangen
erfolgten nicht. Nach mehreren Anfragen durch die Verwaltung hat sich der
Vorhabenträger entschieden, das Vorhaben nicht umzusetzen.
Daher ist der
Aufstellungsbeschluss zum B-Plan aufzuheben.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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X |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde-bürgermeister |
Bürgermeister |
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Ines Kühn |
Fabian Stankewitz |
Klaus Graßhoff |
Anlagen:
- Mailschreiben des Vorhabenträgers vom 28.06.2023
- Aufstellungsbeschluss Nr. 099/18/2022