Beschlussvorschlag:
Die Straße „Hadmerslebener Straße“ (Gewerbegebiet) wird gemäß § 6 Abs. 1
des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) vom 06. Juli
1993
(GVBl. LSA S. 372) dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Lagebezeichnung:
Gemarkung Kroppenstedt
Flur 5, Flurstück 926 und Flur 22, Flurstück 20,
beginnend bei der Einmündung von der L 66 in
östliche Richtung verlaufend bis bzw. inkl. Wendebereich/Kreisverkehr
Festsetzungen:
1. Klassifizierung
Die vorstehende Straße ist Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrG LSA
2. Funktion:
Anliegerstraße
3. Träger der Straßenbaulast:
Stadt Kroppenstedt
4. Widmungsbeschränkungen:
-keine-
Die Widmung ist öffentlich bekanntzumachen und
auszulegen.
Begründung:
Die vorgenannten Grundstücke dienen der Erschließung des Gewerbegebietes
„Hadmerslebener Straße“ als öffentliche Straße. Der Straßenbaulastträger ist
die Stadt Kroppenstedt. Öffentliche Straßen sind nach den gesetzlichen
Bestimmungen zu widmen und in das Straßenbestandsverzeichnis der Stadt
aufzunehmen.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
|
X |
|
|
|
Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister der Stadt Kroppenstedt |
||
Herr Kammrath |
Herr Stankewitz |
Herr Willamowski |
Anlagen:
keine