Betreff
Widmung der Straße Hadmerslebener Str./Gewerbegebiet
Vorlage
KRS/109/19-BV
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

Die Straße „Hadmerslebener Straße“ (Gewerbegebiet) wird gemäß § 6 Abs. 1

des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) vom 06. Juli 1993

(GVBl. LSA S. 372) dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

Lagebezeichnung:

Gemarkung Kroppenstedt

Flur 5, Flurstück 926 und Flur 22, Flurstück 20,

beginnend bei der Einmündung von der L 66 in östliche Richtung verlaufend bis bzw. inkl. Wendebereich/Kreisverkehr

 

Festsetzungen:

1. Klassifizierung
Die vorstehende Straße ist Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrG LSA


2. Funktion:
Anliegerstraße

3. Träger der Straßenbaulast:
Stadt Kroppenstedt

4. Widmungsbeschränkungen:
-keine-

 

Die Widmung ist öffentlich bekanntzumachen und auszulegen.

 

 


Begründung:

Die vorgenannten Grundstücke dienen der Erschließung des Gewerbegebietes „Hadmerslebener Straße“ als öffentliche Straße. Der Straßenbaulastträger ist die Stadt Kroppenstedt. Öffentliche Straßen sind nach den gesetzlichen Bestimmungen zu widmen und in das Straßenbestandsverzeichnis der Stadt aufzunehmen.

 

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

X

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

Bürgermeister der Stadt Kroppenstedt

 

Herr Kammrath

 

 

Herr Stankewitz

 

 

Herr Willamowski

 

 


Anlagen:

keine