Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat Kroppenstedt beschließt den Abwägungs- und Satzungsbeschluss wie folgt:
1. Der Stadtrat hat die zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 09/2022 Wohngebiet "An der Festwiese" - Stadt Kroppenstedt eingegangenen Stellungnahmen der Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit folgendem Ergebnis geprüft:
teilweise berücksichtigt wird: Landkreis Börde
siehe Anlage (Seiten 1 bis 10)
Die Anlage wird Bestandteil des Beschlusses.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch beschließt der Stadtrat die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 09/2022 Wohngebiet "An der Festwiese" - Stadt Kroppenstedt bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 09/2022 Wohngebiet "An der Festwiese" - Stadt Kroppenstedt durch öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft zu setzen, dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Begründung:
Nach Abschluss des Verfahrens ist über die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 09/2022 Wohngebiet "An der Festwiese" - Stadt Kroppenstedt eingegangenen Anregungen zu entscheiden (Abwägungsgebot). Die 1. Änderung des Bebauungsplanes ist danach durch den Satzungsbeschluss festzustellen.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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X |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- |
Bürgermeister |
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Sabine Pörner |
Fabian Stankewitz |
Joachim Willamowski |
Anlagen:
Anlage 1: Abwägungskatalog
Anlage 2: Planzeichnung
Anlage 3: Begründung