Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat
Kroppenstedt beschließt, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.09/2022
Wohngebiet "An der Festwiese" - Stadt Kroppenstedt im Verfahren nach
§ 13 BauGB durchzuführen.
Der Stadtrat
Kroppenstedt stimmt dem Entwurf der 1.Änderung
des Bebauungsplanes Nr.09/2022 Wohngebiet "An der Festwiese" - Stadt
Kroppenstedt sowie der Entwurfsbegründung und dem Umweltbericht zu und
beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.2 BauGB. Außerdem wird
beschlossen, dass die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen
Auslegung entsprechend § 4a Abs. 2 BauGB durchgeführt wird.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Begründung:
Der Stadtrat
Kroppenstedt hat in seiner Sitzung am 19.01.2023 den Aufstellungsbeschluss zur
Erarbeitung der 1.Änderung des
Bebauungsplanes Nr.09/2022 Wohngebiet "An der Festwiese" - Stadt
Kroppenstedt gefasst.
Die Durchführung
des Verfahrens nach § 13a i.V.m. § 13b BauGB setzt voraus, dass der
Aufstellungsbeschluss zur Planänderung bis zum 31.12.2022 gefasst wurde. Dies
ist nicht gegeben, da die geplante Sitzung des Stadtrates am 08.12.2022
ausgefallen ist.
Werden durch die
Änderung eines Bauleitplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt, kann die
Stadt die Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchführen. Die
Grundzüge der Planung betreffen die Festsetzungen zur Art und zum Maß der
baulichen Nutzung sowie die grundsätzliche Erschließungsstruktur, nicht aber
die Breite der Straßenverkehrsfläche, so dass die Voraussetzungen zur Änderung
nach § 13 BauGB gegeben sind.
Der Planentwurf mit
den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie die Entwurfsbegründung
liegen als Anlage der Beschlussvorlage bei.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
|
|
|
|
|
Gefertigt |
Verbandsgemeinde-bürgermeister |
Bürgermeister |
||
Ines Kühn |
Fabian Stankewitz |
Joachim Willamowski |
Anlagen:
- Entwurf 1. Änderung B-Plan
- Entwurfsbegründung