hier: städtebaulicher Vertrag
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat Gröningen beschließt den städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Gröningen und der Windpark Gröningen GmbH & Co. 2.-Betriebs-KG i.G., Im Sack 3, 39343 Hohe Börde OT Bornstedt zum Vorhaben 3. Änderung des B-Planes Nr. 01/2023 Windpark “Am Speckberg” der Stadt Gröningen.
Begründung:
Die Windpark Gröningen GmbH & Co. 2.-Betriebs-KG i.G als Vorhabenträgerin beabsichtigt die Errichtung von 3 Windkraftanlagen sowie ein zukünftiges Repowering der Bestandsanlagen innerhalb der ausgewiesenen Baufenster im B-Plangebiet Windpark “Am Speckberg” Gröningen. Die Festsetzungen des bestehenden B-Planes widersprechen derzeit dem geplanten Bauvorhaben. Zur rechtssicheren Durchführung des Baugenehmigungsverfahrens ist eine Änderung des bestehenden B-Planes erforderlich.
Nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB können Gemeinden die Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Maßnahmen auf den Vorhabenträger übertragen. Dazu gehören u.a. Neuordnung der Grundstücksverhältnisse, Bodensanierung, Errichtung von Erschließungsanlagen, Ausarbeitung städtebaulicher Planungen einschließlich erforderlicher Umweltberichte. Zwischen den Vertragspartnern ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages erforderlich, der Entwurf ist als Anlage beigefügt ist.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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X |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde-bürgermeister |
Bürgermeister |
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Ines Kühn |
Fabian Stankewitz |
Ernst Brunner |
Anlagen:
- Entwurf städtebaulicher Vertrag