Betreff
3. Änderung B-Plan Nr. 01/2023 Windpark "Am Speckberg" Gröningen
hier: städtebaulicher Vertrag
Vorlage
GRÖ/285/23-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat Gröningen beschließt den städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Gröningen und der Windpark Gröningen GmbH & Co. 2.-Betriebs-KG i.G., Im Sack 3, 39343 Hohe Börde OT Bornstedt zum Vorhaben 3. Änderung des B-Planes Nr. 01/2023 Windpark “Am Speckberg” der Stadt Gröningen.

 


Begründung:

Die Windpark Gröningen GmbH & Co. 2.-Betriebs-KG i.G als Vorhabenträgerin beabsichtigt die Errichtung von 3 Windkraftanlagen sowie ein zukünftiges Repowering der Bestandsanlagen innerhalb der ausgewiesenen Baufenster im B-Plangebiet Windpark “Am Speckberg” Gröningen. Die Festsetzungen des bestehenden B-Planes widersprechen derzeit dem geplanten Bauvorhaben. Zur rechtssicheren Durchführung des Baugenehmigungsverfahrens ist eine Änderung des bestehenden B-Planes erforderlich.

 

Nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB können Gemeinden die Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Maßnahmen auf den Vorhabenträger übertragen. Dazu gehören u.a. Neuordnung der Grundstücksverhältnisse, Bodensanierung, Errichtung von Erschließungsanlagen, Ausarbeitung städtebaulicher Planungen einschließlich erforderlicher Umweltberichte. Zwischen den Vertragspartnern ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages erforderlich, der Entwurf ist als Anlage beigefügt ist.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

X

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-bürgermeister

Bürgermeister

 

 

Ines Kühn

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Ernst Brunner

 

 


Anlagen:

- Entwurf städtebaulicher Vertrag