Betreff
B-Plan Nr. 14/2022 "Errichtung eines Wohn- und Ferienresort Grauer Hof/Brennerhof" Am Großen Bruch OT Hamersleben
Hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
AGB/165/22-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt, ein Bauleitverfahren zum Bebauungsplan "Errichtung eines Wohn- und Ferienresort Grauer Hof/Brennerhof" Am Großen Bruch OT Hamersleben, Gemarkung Hamersleben (Anlage 1: Plangebiet),

Flur, 3, Flurstück: 736, zur Schaffung von Baurecht für Wohn- und Ferienhäuser einzuleiten.

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 14/2022 "Errichtung eines Wohn- und Ferienresort Grauer Hof/Brennerhof" Am Großen Bruch OT Hamersleben.

 

Der Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen.

 


Begründung:

Mit Datum vom16.08.2022 wurde der Gemeinde Am Großen Bruch über die Verbandsgemeinde Westliche Börde ein Bauantrag für die Errichtung von 13 Wohn- oder Ferienhäusern sowie dem Abriss der vorhandenen Bausubstanz auf dem Grauen Hof 4 in Am Großen Bruch OT Hamersleben übersandt. Die Gemeinde hat dafür eine gemeindliche Stellungnahme zu erarbeiten und an den Landkreis abgeben.

Antragsteller des Bauantrages ist Ferienresort Hotel Schloss Quist KG, Grauer Hof 4, 39393 Am Großen Bruch, vertreten durch die Gesellschafter Frau Christiane Hansen aus Bremen und Herrn Dieter Nolte-Franzen aus Bad Malente.

 

Nach Prüfung des Bauantrages stellt die Verwaltung fest:

-       das vorliegende Vorhaben ist nach § 34 BauGB  - Innenbereichsbebauung zu prüfen und zu beurteilen

-       Einfügung in die Umgebung ist nicht gegeben

-       Die Erschließung ist wie im Bauantrag vorgesehen nicht gegeben

-       Belange des Denkmalschutzes sind durch den Landkreis zu prüfen

 

Aus dem fehlenden Bauplanungsrecht ist der Antrag abzulehnen. Diese Stellungnahme wird an den Landkreis gegeben.

 

Damit das Vorhaben trotzdem durchgeführt werden kann, haben die Gemeinderäte die Möglichkeit eine Bauleitplanung in Form eines Bebauungsplanes nach § 13a BauGB über das Plangebiet zu eröffnen. Damit wird ein Bebauungsplan zur Innenentwicklung, dass heißt zur Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung (Bebauungsplan der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren aufgestellt.

 

Fasst der Gemeinderat den Beschluss, so müssen mit den Antragstellern kurzfristig umfassende Gespräche diesbezüglich geführt werden. Ein Punkt dabei ist die Abstimmung zum städtebaulichen Vertrag. Dabei muss der Investor die Kosten für das Bauleitverfahren tragen.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

X

2022/23

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

Bürgermeister

 

 

Kerstin Bergner

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Klaus Graßhoff

 

 


Anlagen:

Anlage 1: Plangebiet