Hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat hat die im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltverträglichkeitsprüfung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 04/2022 „Neue Straße/Philipp-Müller-Straße“ OT Neuwegersleben eingegangenen Stellungnahmen der Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (siehe Anlage Abwägungstabelle) mit folgendem Ergebnis geprüft:
- keine beschlussrelevanten Stellungnahmen
Die Anlage wird Bestandteil des Beschlusses.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 34 Baugesetzbuch i.V.m. § 10 Baugesetzbuch beschließt der Gemeinderat Am Großen Bruch die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 04/2022 „Neue Straße/Philipp-Müller-Straße“ OT Neuwegersleben bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, als Satzung. (Stand: August 2022)
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 04/2022 „Neue Straße/Philipp-Müller-Straße“ OT Neuwegersleben durch öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft zu setzen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Begründung:
Nach
Abschluss des Verfahrens ist über die während der öffentlichen Auslegung des
Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 04/2022 „Neue
Straße/Philipp-Müller-Straße“ OT Neuwegersleben eingegangenen Anregungen zu
entscheiden (Abwägungsgebot).
Hinweis: Die eingegangenen Stellungnahmen der TÖB’s bis zum 15.08.2022 wurden in den Abwägungskatalog eingearbeitet und liegen hier vor.
Die Unterlagen für die Beteiligung der Bürger liegen noch bis zum 30.08.2022 aus. Bis zum 18.08.2022 sind keine Stellungnahmen von Bürgern eingegangen. Nachträglich eingehende Stellungnahmen werden ausgewertet, eingearbeitet und spätestens für die Gemeinderatssitzung am 05.10.2022 zur Beschlussfassung eingebracht.
Die Satzung ist danach durch den Satzungsbeschluss festzustellen.
Die Satzung tritt mit der Bekanntmachung in Kraft.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
X |
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2022 |
7.100 |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister |
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Kerstin Bergner |
Fabian Stankewitz |
Klaus Graßhoff |
Anlagen:
Anlage 1: Abwägungstabelle (Stellungnahmen Bürger wird zum HA nachgereicht)
Anlage 2: Satzung – Planzeichnung
Anlage 3: Satzung – Begründung