Betreff
1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 004/2022 "Neue Straße/Philipp-Müller-Straße" der Gemeinde Am Großen Bruch OT Neuwegersleben
Hier: Billigung Entwurf, Auslage, Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung
Vorlage
AGB/149/22-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.                   Der Gemeinderat Am Großen Bruch bestätigt den Entwurf der 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 004/2022 "Neue Straße/Philipp-Müller-Straße" der Gemeinde Am Großen Bruch OT Neuwegersleben in der beigefügten Fassung (Stand April 2022) und billigt die Begründung.

2.                   Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 004/2022 "Neue Straße/Philipp-Müller-Straße" der Gemeinde Am Großen Bruch OT Neuwegersleben und die Begründung sind nach § 3 BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit sind nach § 3 und § 4 BauGB durchzuführen.

3.            Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 


Begründung:

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 16.03.2022 wurde für den o.g. Bebauungsplan der Aufstellungsbeschluss gefasst. Die Aufstellung des Bauleitplanverfahrens soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen mit der Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) gemäß § 4 BauNVO für die Errichtung von Einfamilienhäusern schaffen. Eine Nachverdichtung der Ortslage in diesem Bereich ist städtebaulich sinnvoll, jedoch aufgrund des derzeitig fehlenden Planungsrechtes nicht möglich. Das Vorhaben dient der Innenentwicklung, dementsprechend soll der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB i.V.m § 13a BauGB aufgestellt werden. Die Anwendung des Verfahrens nach § 13a BauGB ist in der beiliegenden Begründung des Bebauungsplanentwurfs zu entnehmen. Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist nicht erforderlich. Ebenso entfällt die Pflicht, eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen und einen Umweltbericht zu erstellen. Die Umweltbelange sind auch ohne separate Umweltprüfung, im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zu bearbeiten und in der Abwägung sachgerecht zu berücksichtigen.

Für die förmliche Weiterführung des mit Aufstellungsbeschluss eingeleiteten Bauleitplanverfahrens ist nunmehr der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss einschließlich der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zu fassen.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

X

 

2022

7.100

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

Bürgermeister

 

 

Kerstin Bergner

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Klaus Graßhoff

 

 


Anlagen:

Anlage 1: Planteil zum Entwurf

Anlage 2: Textteil zum Entwurf mit Begründung