Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt:
1. Gemäß
§ 10 Abs. 1 BauGB wird der B-Plan “Wohnen am ehemaligen Sportplatz” in Ausleben
nach § 13b BauGB bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B)
einschließlich Begründung (Stand März 2020) als Satzung zu billigen.
2. Das
Bodengutachten (Stand: Februar 2020) und das Artenschutzrechtliche Gutachten
(Stand: Mai 2020) werden Bestandteil der Satzung.
3. Der
Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
durch öffentliche Bekanntmachung in Kraft zu setzen. Dabei ist anzugeben, wo
der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den
Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zeitgleich werden die Unterlagen ins
gemeindliche Internet-Portal der Verbandsgemeinde Westliche Börde eingestellt.
4. Der
Gemeinderat beschließt den wirksamen Flächennutzungsplan (F-Plan) der Gemeinde
Ausleben, für den Geltungsbereich des B-Planes „Wohnen am ehemaligen
Sportplatz” in Ausleben im Wege der Berichtigung anzupassen. Der Geltungsbereich
ist als Reines Wohngebiet (WR) gemäß § 5 Abs.2 Nr.1 BauGB darzustellen.
Begründung:
Der Bebauungsplan ist durch den Satzungsbeschluss festzustellen. Das Verfahren ist nach der Ausfertigung der Satzung und Bekanntmachung fertig gestellt und rechtskräftig.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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X |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister |
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Kerstin Bergner |
Fabian Stankewitz |
Dietmar Schmidt |
Anlagen:
Anlage 1: Planteil (Stand: März 2020) _Satzung
Anlage 2: Textteil mit Begründung (Stand: März 2020) _Satzung
Anlage 3: Bodengutachten (Stand: 02/2020)
Anlage 4: Artenschutzrechtliche Gutachten (Stand Mai 2020)