Betreff
Satzungsbeschluss Bebauungsplan „Wohnen am ehemaligen Sportplatz“ in der Gemeinde Ausleben
Vorlage
AUS/063/21-BV/1
Aktenzeichen
1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt:

1.    Gemäß § 10 Abs. 1 BauGB wird der B-Plan “Wohnen am ehemaligen Sportplatz” in Ausleben nach § 13b BauGB bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) einschließlich Begründung (Stand März 2020) als Satzung zu billigen.

2.    Das Bodengutachten (Stand: Februar 2020) und das Artenschutzrechtliche Gutachten (Stand: Mai 2020) werden Bestandteil der Satzung.

3.    Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB durch öffentliche Bekanntmachung in Kraft zu setzen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zeitgleich werden die Unterlagen ins gemeindliche Internet-Portal der Verbandsgemeinde Westliche Börde eingestellt.

4.    Der Gemeinderat beschließt den wirksamen Flächennutzungsplan (F-Plan) der Gemeinde Ausleben, für den Geltungsbereich des B-Planes „Wohnen am ehemaligen Sportplatz” in Ausleben im Wege der Berichtigung anzupassen. Der Geltungsbereich ist als Reines Wohngebiet (WR) gemäß § 5 Abs.2 Nr.1 BauGB darzustellen.

 


Begründung:

Der Bebauungsplan ist durch den Satzungsbeschluss festzustellen. Das Verfahren ist nach der Ausfertigung der Satzung und Bekanntmachung fertig gestellt und rechtskräftig.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

X

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

Bürgermeister

 

 

Kerstin Bergner

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Dietmar Schmidt

 


Anlagen:

Anlage 1: Planteil (Stand: März 2020) _Satzung

Anlage 2: Textteil mit Begründung (Stand: März 2020) _Satzung

Anlage 3: Bodengutachten (Stand: 02/2020)

Anlage 4: Artenschutzrechtliche Gutachten (Stand Mai 2020)