Hier: Durchführungsvertrag
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat Ausleben beschließt den Durchführungsvertrag zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan “altersgerechtes Wohnen” in Ausleben, Schützenstraße gemäß § 12 BauGB mit dem Investor: Altenpflegeheim Dedeleben GmbH, Ernst-Thälmann-Str. 76 in 38836 Dedeleben, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tobias Krüger. Der in der Anlage befindliche Durchführungsvertrag zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan in Ausleben, Schützenstraße wird Bestandteil des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans.
Begründung:
Ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VE-Plan) besteht nach §12 BauGB aus dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Text- und Planteil) und den ent-sprechenden vertraglichen Vereinbarungen, wie dem Städtebaulichen Vertrag und dem Durchführungsvertrag. Der städtebauliche Vertrag liegt bereits vor. Auf Grund der abgegebenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des VE-Plans kann nun der Durchführungsvertrag zwischem dem Investor und der Gemeinde geschlossen werden.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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X |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister |
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Kerstin Bergner |
Fabian Stankewitz |
Dietmar Schmidt |
Anlagen:
Durchführungsvertrag