Betreff
1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "altersgerechtes Wohnen" in der Schützenstraße in Ausleben
Hier: Durchführungsvertrag
Vorlage
AUS/102/22-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat Ausleben beschließt den Durchführungsvertrag zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan “altersgerechtes Wohnen” in Ausleben, Schützenstraße gemäß § 12 BauGB mit dem Investor: Altenpflegeheim Dedeleben GmbH, Ernst-Thälmann-Str. 76 in 38836 Dedeleben, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tobias Krüger. Der in der Anlage befindliche Durchführungsvertrag zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan in Ausleben, Schützenstraße wird Bestandteil des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans.

 


Begründung:

Ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VE-Plan) besteht nach §12 BauGB aus dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Text- und Planteil) und den ent-sprechenden vertraglichen Vereinbarungen, wie dem Städtebaulichen Vertrag und dem Durchführungsvertrag. Der städtebauliche Vertrag liegt bereits vor. Auf Grund der abgegebenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des VE-Plans kann nun der Durchführungsvertrag zwischem dem Investor und der Gemeinde geschlossen werden.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

X

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

Bürgermeister

 

 

Kerstin Bergner

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Dietmar Schmidt

 


Anlagen:

Durchführungsvertrag