Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat bestätigt die Entwurfsplanung der Nussstraße auf Grundlage der Planungsunterlagen vom 04.04.2019. Für den Haushalt 2023 sollen Haushaltsmittel für die Leitungsphasen 5 und 6 von der Verwaltung eingestellt werden. Für 2024 sollen die entsprechenden Mittel für die Leistungsphasen 7 und 8 sowie für die Bauausführung geplant werden. Die Bauleistungen sind unter Einzahlung von Fördermitteln in Höhe von mindestens 250.000 EUR zu planen.
Begründung:
Die Leistungsphasen 1-3 wurden bereits im Jahr 2019 erbracht. Der Planungsstand wird durch den Vorsitzenden in den Sitzungen vorgestellt.
Aufgrund des schlechten Gesamtzustandes der Straße, sollte der Ausbau 2024 erfolgen. Eine frühere Realisierung ist nicht möglich, da in 2022 und 2023 der Ausbau der L 77 finanziert werden muss. Freie Finanzmittel stehen daher nicht zur Verfügung.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
X |
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2024 |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister |
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Kristin Koppe |
Fabian Stankewitz |
Dietmar Schmidt |
Anlagen:
Planungsunterlagen