Beschlussvorschlag:
1. Der
Stadtrat beschließt die Aufstellung des Planverfahrens B-Plan im beschleunigten
Verfahren nach § 13a i.V.m. § 13b BauGB ohne Umweltverträglichkeitsprüfung
„Wohnbebauung Am Berge“, Gröningen OT Dalldorf zur Schaffung von Bauland. Das
Büro für Stadt-, Regional- und Dorfplanung Dipl. Ing. Jaqueline Funke, 39167
Irxleben, Abendstraße 14a wird mit der Erstellung der Bauleitplanung
beauftragt.
2. Der
Stadtrat Gröningen billigt den vom Büro Funke aus Irxleben ausgearbeiteten
Entwurf des Bebauungsplans „Wohnbebauung Am Berge" (Entwurf – März 2022)
im Verfahren nach § 13a i.V.m. § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren ohne
Umweltverträglichkeitsprüfung und beschließt, ihn öffentlich auszulegen.
3. Die betroffenen Behörden und sonstige Träger öffentlicher
Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen (§ 4 Abs. 2 BauGB). Die
Öffentlichkeit ist gemäß
§ 3 BauGB zu beteiligen.
4. Ort
und Dauer der Auslegung sind 2 Wochen vorher ortsüblich bekanntzumachen mit dem
Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden
können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der
Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
5. Der
Beschluss ist ortüblich öffentlich bekannt zu machen.
Begründung:
Für die Stadt
Gröningen gibt es viele Anfragen nach Bauland. Um den Nachfragen nachzukommen,
werden Flächen zur Bebauung regeneriert.
Für die Aufstellung
von Bauleitplänen ist die Gemeinde in eigener Verantwortung zuständig (§2
BauGB). Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu geben. Der Bebauungsplan
(B-Plan) ist aus dem Flächennutzungsplan (F-Plan) zu entwickeln (§ 8 Abs. 2
BauGB). Zweck des B- Planes ist es, eine städtebauliche Ordnung mittels
Festsetzungen zu schaffen (§ 8 Abs. 1 BauGB).
Im Ortsteil
Dalldorf gibt es eine größere Fläche, die als Bauland möglich wäre. Da aber die
Flächenausweisung im Flächennutzungsplan als Grünfläche/Sportplatz ausgewiesen
ist, muss erst die Bauleitplanung geändert bzw. erstellt werden. Dafür sind
zwei Schritte nötig.
- Flächennutzungsplanänderung:
kann im Rahmen des B-Plan-Verfahrens überarbeitet werden und dient der
Information zur Überarbeitung des F-Plans
- Aufstellung eines
Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach
§ 13a i.V.m. § 13b BauGB: Einbeziehung der Außenbereichfläche in den
Innenbereich mit Änderung der Flächenausweisung zum Wohngebiet
Mit der Erstellung
der Bauleitplanung wird das Büro für Stadt-, Regional-und Dorfplanung Dipl.
Ing. Jaqueline Funke, 39167 Irxleben, Abendstraße 14a beauftragt. Das Büro ist
ein leistungsstarker, kompetenter und zuverlässiger Partner auf dem Gebiet der
Bauleitplanung.
Gemäß dem
vorliegenden Honorarangebot vom 18.01.2022 belaufen sich die Honorarkosten für
die Bauleitplanung auf ca. 7.100 €. Es stehen Haushaltsmittel im Budget zur
Verfügung.
In den Anlagen
liegt der Entwurf zum B-Plan „Wohnen Am Berge“ im OT Dalldorf vor. Gemäß § 3
Abs. 2 BauGB ist der Entwurf der Bauleitplanung mit Begründung für einen Monat
auszulegen. Zeitgleich werden die Träger öffentlicher Belange um die Abgabe
einer Stellungnahme gebeten.
Im Anschluss daran
werden die abgegebenen Stellungnahmen abgewogen und im nächsten
Verfahrensschritt zur Beschlussfassung der Satzung dem Stadtrat vorgelegt.
Anlagen:
Anlage 1: Entwurf
des B-Plans_Textteil (Stand: März 2022)
Anlage 2: Entwurf
des B-Plans_Planteil (Stand: März 2022