Beschlussvorschlag:

  1. Der Verbandsgemeinderat beschließt die in der Anlage beigefügten Grundrisse für eine zweigeschossige Bebauung sowie die vorgeschlagene Lage für den Ersatzneubau der Grundschule Hamersleben.
  2. Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Abbruch des Bestandsgebäudes zu und beauftragt den Verbandsgemeindebürgermeister, die entsprechenden Vergaben durchzuführen.

 


Begründung:

Im Haushalt der Verbandsgemeinde Westliche Börde ist die Maßnahme “Ersatzneubau Grundschule Hamersleben” geplant. Für das Haushaltsjahr 2022 stehen Mittel in Höhe von 800.000 EUR zur Verfügung. Die Mittel sollen entsprechend der Mittelanmeldung durch das Fachamt für die Planung des Ersatzneubaus und den Abbruch des Bestandsgebäudes verwendet werden.

 

Das Architekturbüro Gardzella hat im Dezember zwei Vorschläge für einen Ersatzneubau unterbreitet.

 

Bei der eingeschossigen Variante besteht ein erhöhter Flächenbedarf. Dadurch müssten weitere Flächen zum Grundschulgelände zugeordnet werden. Die gesamte Außenanlage wäre neu zu planen und baulich umzusetzen. Weiterhin kann es in der Trassenführung von öffentlichen Leitungen und Kanälen zum Bedarf einer Umverlegung kommen.

 

Der zweite Vorschlag sieht eine zweigeschossige Bauweise vor. Aus Sicht der Verwaltung ist diese Variante zu bevorzugen. Die zweigeschossige Bauform entspricht der historischen Baulinie und –höhe, der Grundflächenbedarf ist deutlich geringer und die vorhandene Außenanlage kann erhalten bleiben. Nach dem aktuellen Stand ist nur der Übergang zwischen Gebäude und Freifläche neu zu gestalten.

 

Die Verwaltung hat gemeinsam mit dem Büro Gardzella den Entwurf der zweigeschossigen Variante überarbeitet und optimiert. Dieser liegt der Beschlussvorlage als Anlage bei. Am 25. Januar 2022 wird der Entwurf mit der Schulleitung abgestimmt.

 

Um den weiteren Zeitplan einhalten zu können, muss die Arbeitsgrundlage bestätigt und mit den Fachplanern weiterentwickelt werden. Dafür sind die entsprechenden Aufträge zu vergeben.

 

Weiterhin muss Baufreiheit für den Ersatzneubau geschaffen werden. Hierzu muss der Abbruch vergeben und durchgeführt werden. In Hamersleben soll im September 2022 die Feierlichkeit zum 1000jährigen Jubiläum stattfinden. Diese ist am Malinshof geplant. Daher schlägt die Verwaltung vor, den Abbruch des Bestansgebäudes umgehend zu beauftragen. Der Bodenaufbau soll nach dem Abbruch so hergestellt werden, dass dieser für den Ersatzneubau genutzt werden kann.

 

Derzeit ist die Gemeinde Am Großen Bruch Eigentümerin des Grundstücks und des Gebäudes. Analog der Verfahrensweise beim Ersatzneubau Verwaltungssitz in Gröningen, soll das Grundstück nebst Gebäude an die Verbandsgemeinde zum bestätigten Grundstückswert aus der Eröffnungsbilanz übertragen werden. Dazu ist ein separater Beschluss zu fassen. Derzeit befindet sich das Schulgelände auf mehreren Flurstücken. Die Flurstücke beinhalten weitere Flächen außerhalb des Schulgeländes. Zur Beschlussfassung muss der genaue Flächenbedarf für das zukünftige Schulgebäude nebst Nebenanlagen und Abstandflächen feststehen. Dieser Beschlussvorschlag wird in beide Gremien eingebracht, sobald diese Angaben vorliegen.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-
bürgermeister

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

 

 

 

Fabian Stankewitz

 

 


Anlagen:

  • Anlage 1: Grundrisse
  • Anlage 2: Meilensteinplan
  • Anlage 3: Perspektiven
  • Anlage 4: Raum- und Funktionsprogramm
  • Anlage 5: Eingeschossiger Entwurf
  • Anlage 6: überarbeitete Grundrisse – Stand 03.02.2022
  • Anlage 7: Lageplan
  • Anlage 8: Erdgeschoss
  • Anlage 9: Obergeschoss
  • Anlage 10: Ansichten