Sachverhalt:
Für das Kalenderjahr 2021 wurden im Haushalt der Verbandsgemeinde Westliche Börde Haushaltsmittel für eine Machbarkeitsstudie bzw. ein Entwurfskonzept “Kindertagesstätte Krottorf” in der Burg Krottorf eingestellt.
Bei einer Angebotsabfrage regionaler Planungsbüros hat das Architekturbüro “Liebnerstadtfeldarchitekten” das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie sollte ein Entwurfskonzept für eine Kindertagesstätte mit 12 Krippen- und 23 Kindergarten-/Hortkinder für den Standort Burg Krottorf erstellt werden. Als Bestandteil der Untersuchung wurde die ehemalige Tischlerei sowie der derzeitig ungenutzte Wohnungsbereich mit 3 Leerwohnungen definiert. Die Vorgaben aus der Richtlinie für Kindertagesstätten im Landkreis Börde waren einzuhalten.
Das Ergebnis in Form eines Entwurfkonzeptes liegt der Informationsvorlage bei.
Die Entwürfe wurden bereits mit der Einrichtungsleitung abgestimmt. Grundsätzlich finden diese Zustimmung.
Im nächsten Schritt sollen die Entwürfe zur baufachlichen Beurteilung im Rahmen einer Bauvoranfrage an den Landkreis Börde übermittelt werden. Es gilt im Rahmen der Bauvoranfrage die Realisierbarkeit aus dem Denkmalschutz heraus zu prüfen und mögliche Forderungen anderer Fachämter zu erfragen. Die Bauvoranfrage soll im 2. Quartal 2022 gestellt werden. Aufgrund der Erfahrungen aus anderen Projekten ist mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 4 Monaten zu rechnen.
Die Verwaltung wird im Rahmen der Haushaltsplanung 2023 Haushaltsmittel für die weiteren Planungsschritte anmelden. Die Planung in den Leistungsphasen 1-4 sollte nach positivem Rücklauf aus der Bauvoranfrage in 2023 fortgeführt und abgeschlossen werden. Dazu sind neben dem Architekturbüro auch weitere Fachplaner für TGA, Statik und Freianlagen zu binden. Die Baugenehmigung könnte im 1. Halbjahr 2024 erteilt werden. Die Umsetzung des Projektes wäre nach derzeitigem Stand frühestens ab dem Jahr 2025 möglich.
Für die Projektumsetzung sind folgende Punkte zu beachten:
- Aufgabenträger ist die Verbandsgemeinde Westliche Börde. Daher ist die Maßnahme im Haushalt der Verbandsgemeinde darzustellen.
- Ein Zuschuss der Mitgliedsgemeinde Stadt Gröningen kann im Rahmen der bereits praktizierten Verfahrensweise erfolgen. Dies ist aber nur möglich, wenn freie Haushaltsmittel verfügbar sind und/oder die Leistungsfähigkeit zur Darlehensaufnahme gewährleistet ist.
- Aus Sicht der Verwaltung muss das Grundstück und Gebäude zwingend auf die Verbandsgemeinde übergehen. Neben dem Verkauf sollte auch die Möglichkeit eines Erbbauchpachtvertrages geprüft werden.
Finanzierung:
Verbandsgemeinde Westliche Börde
2022: keine Haushaltsmittel eingeplant
2023: 175.000 EUR für Planung (nicht im Finanzplan enthalten)
2024: 15.000 EUR Baugenehmigung (nicht im Finanzplan enthalten)
2025: 2.500.000 EUR (nicht im Finanzplan enthalten)
Stadt Gröningen:
2025: Zuschuss in Höhe von 28,33 Prozent der Gesamtkosten (nicht im Finanzplan enthalten)
Anlagenverzeichnis:
- Kita Krottorf Entwurfskonzept
- Konzeptbeschreibung
- Bemessungszahlen
- Flächen DIN 277
- Kosten Din 276