Betreff
Annahme einer Spende für die Ortsfeuerwehr Kroppenstedt
Vorlage
VG/148/21-BV/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Westliche Börde beschließt folgende Punkte:

 

  1. Die zweckgebundene Spende in Höhe von 952,00 Euro von der Firma LVA Altenweddingen für zwei Rückfahrkamerasysteme für die Ortsfeuerwehr Kroppenstedt wird angenommen.
  2. Der Beschluss Nr. 008/14/2021 vom 25.11.2021 gefasst durch den Haupt- und Finanzausschuss wird aufgehoben.

 


Begründung:

Die Firma LVA Altenweddingen hat der Verbandsgemeinde Westliche Börde angeboten, 800,00 Euro zweckgebunden zu spenden, um damit die Anschaffung von zwei Rückfahrkamerasystemen für die Einsatzfahrzeuge TLF 16/25 und LF 20-Kat S zu ermöglichen.

 

Die ursprünglich angebotenen 800 Euro bezogen sich auf den netto Preis. Tatsächlich hat die Firma der Verbandsgemeinde jedoch den brutto Preis von 952,00 Euro gespendet. Von daher ist die Vorlage VG/148/21-BV aufzuheben und durch die Vorlage VG/148/21-BV/1 zu ersetzen, die sich auf die geänderte Summe von 952,00 Euro bezieht.

 

Bei beiden Fahrzeugen handelt es sich um LKW-Fahrgestelle mit einer Gesamtlast von jeweils über zehn Tonnen. Bei beiden Fahrzeugen ist der Blick nach hinten bedingt durch den Aufbau nur über die Außenspiegel möglich. Ein Rückfahrkamerasystem ist derzeit für beide Einsatzfahrzeuge nicht zwingend vorgeschrieben aber empfehlenswert.

 

Mit der Spende können die Bruttokosten für Kamerasystem, Kabelsatz und Bildschirm für beide Einsatzfahrzeuge finanziert werden. Die Ortsfeuerwehr Kroppenstedt hat zugesichert, den Einbau durch ihre Feuerwehrangehörigen umzusetzen.

 

Entsprechend § 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) i.V.m. der Rundverfügung 27/14 vom 30.10.2014 bedarf die Annahme einer Spende über 500,00 €  einen Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses. In der aktuellen Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Westliche Börde ist geregelt, dass ein Beschluss des Verbandsgemeinderates ab einer Spende von über 5000,00  € notwendig ist. Für Beträge ab 500,00 € bis zu 5000,00 € genügt die Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

X

2021

952,00 €

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

 

 

Clemens Köhler

 

 

 

 

 

Fabian Stankewitz