Betreff
Annahme einer Spende für die Ortsfeuerwehr Kroppenstedt
Vorlage
VG/148/21-BV
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Annahme einer zweckgebundenen Spende in Höhe von 800,00 Euro von der Firma LVA Altenweddingen für zwei Rückfahrkamerasysteme für die Ortsfeuerwehr Kroppenstedt.

 


Begründung:

Die Firma LVA Altenweddingen hat der Verbandsgemeinde Westliche Börde angeboten, 800,00 Euro zweckbebunden zu spenden, um damit die Anschaffung von zwei Rückfahrkamerasystemen für die Einsatzfahrzeuge TLF 16/25 und LF 20-Kat S zu ermöglichen.

 

Bei beiden Fahrzeugen handelt es sich um LKW-Fahrgestelle mit einer Gesamtlast von jeweils über zehn Tonnen. Bei beiden Fahrzeugen ist der Blick nach hinten bedingt durch den Aufbau nur über die Außenspiegel möglich. Ein Rückfahrkamerasystem ist derzeit für beide Einsatzfahrzeuge nicht zwingend vorgeschrieben aber empfehlenswert.

 

Mit der Spende können die Nettokosten für Kamerasystem, Kabelsatz und Bildschirm für beide Einsatzfahrzeuge finanziert werden. Die Ortsfeuerwehr Kroppenstedt hat zugesichert, den Einbau durch ihre Feuerwehrangehörigen umzusetzen.

 

Der Verbandsgemeinde Westliche Börde hat bei der Annahme der Spende und der Umsetzung die Umsatzsteuer zu tragen.

 

Entsprechend § 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) i.V.m. der Rundverfügung 27/14 vom 30.10.2014 bedarf die Annahme einer Spende über 500,00 €  einen Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses. In der aktuellen Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Westliche Börde ist geregelt, dass ein Beschluss des Verbandsgemeinderates ab einer Spende von über 5000,00  € notwendig ist. Für Beträge ab 500,00 € bis zu 5000,00 € genügt die Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

X

2021

800,00 €

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

 

 

Clemens Köhler

 

 

 

 

 

Fabian Stankewitz