Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt den Abwägungs- und Satzungsbeschluss wie folgt:
1. Die im Ergebnis der öffentlichen Auslegung
des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes vom 05.08.2021 bis 06.09.2021
vorgebrachten Anregungen in der Stellungnahme der berührten Behörde (Landkreis
Börde) und der Öffentlichkeit hat der Gemeinderat, mit dem in der Anlage
„Abwägungskatalog“ aufgeführtem Ergebnis, geprüft.
Die Ergebnisse der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung entsprechen dem Abwägungskatalog (Seite 1 bis 6) als Anlage zum Abwägungsbeschluss.
Von der
Öffentlichkeit wurden keine Anregungen vorgebracht.
Der Gemeinderat beschließt den Abwägungskatalog als Bestandteil des Abwägungsbeschlusses.
2.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, dem Landkreis Börde die Abwägungsentscheidung
mitzuteilen.
3. Der
Gemeinderat Am Großen Bruch beschließt die 1. Änderung des B-Planes „Wohngebiet „Neue Reihe/ Neuer
Hof“, OT Wulferstedt bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und
dem Text (Teil B) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung (Stand September 2021).
Die
Begründung des Planes (Stand September 2021) wird gebilligt.
4.
Der
Bürgermeister wird beauftragt den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
durch öffentliche Bekanntmachung in Kraft zu setzen. Dabei ist anzugeben, wo
der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den
Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zeitgleich werden die Unterlagen in das
Internet-Portal der Verbandsgemeinde Westliche Börde eingestellt.
5.
Der
Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Begründung:
Mit Gemeinderatsbeschluss vom 01.07.2021 wurde der Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 1. Änderung B-Plan Wohngebiet „Neue Reihe/ Neuer Hof“ OT Wulferstedt gefasst.
Planungsziel des Änderungsverfahrens ist Verbreiterung der öffentlichen Verkehrsfläche von 5,25 m auf 8,00 m und die Anpassung der Baugrenzen im Bereich der Erschließungsstraße.
Entsprechend Beschlussfassung des Gemeinderates vom 01.07.2021 über den Planentwurf zur 1. Änderung des B-Planes, erfolgte die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. Im Zeitraum vom 05.08.2021 bis 06.09.2021 wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Die Beteiligung der berührten Behörde (hier der Landkreis Börde) gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Anschreiben vom 19.07.2021.
Über die Anregungen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Entwurf der 1. Änderung B-Planes hat der Gemeinderat gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) zu beschließen. Die einzelnen Anregungen und Hinweise, verbunden mit dem Abwägungsvorschlag, sind im Abwägungskatalog als Anlage zum Beschluss enthalten.
Im Anschluss ist die 1. Änderung des Bebauungsplanes durch den Gemeinderat gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung zu beschließen.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
|
X |
|
|
|
Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister |
||
Frau Bergner |
Fabian Stankewitz |
Klaus Graßhoff |
Anlagen:
Anlage 1: Abwägungskatalog (Seite 1-6)
Anlage 2: Satzungsfassung 1. Änderung B-Plan Wohngebiet „Neue Reihe/ Neuer
Hof“ OT Wulferstedt (Stand August 2021)
Anlage 3: Satzungsfassung der Begründung zur 1. Änderung B-Plan Wohngebiet
„Neue
Reihe/ Neuer Hof“ OT Wulferstedt (Stand August 2021)