Betreff
1. Änderung zum Bebauungsplan "Neue Reihe/Neuer Weg" Hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Vorlage
AGB/114/21-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt den Abwägungs- und Satzungsbeschluss wie folgt:

1.       Die im Ergebnis der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes vom 05.08.2021 bis 06.09.2021 vorgebrachten Anregungen in der Stellungnahme der berührten Behörde (Landkreis Börde) und der Öffentlichkeit hat der Gemeinderat, mit dem in der Anlage „Abwägungskatalog“ aufgeführtem Ergebnis, geprüft.

Die Ergebnisse der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung entsprechen dem Abwägungskatalog (Seite 1 bis 6) als Anlage zum Abwägungsbeschluss.

Von der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen vorgebracht.

Der Gemeinderat beschließt den Abwägungskatalog als Bestandteil des Abwägungsbeschlusses.

 

2.              Der Bürgermeister wird beauftragt, dem Landkreis Börde die Abwägungsentscheidung mitzuteilen.

 

3.         Der Gemeinderat Am Großen Bruch beschließt die 1. Änderung des B-Planes „Wohngebiet „Neue Reihe/ Neuer Hof“, OT Wulferstedt bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung (Stand September 2021).

                      Die Begründung des Planes (Stand September 2021) wird gebilligt.

 

4.         Der Bürgermeister wird beauftragt den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB durch öffentliche Bekanntmachung in Kraft zu setzen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zeitgleich werden die Unterlagen in das Internet-Portal der Verbandsgemeinde Westliche Börde eingestellt.

 

5.              Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 


Begründung:

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 01.07.2021 wurde der Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 1. Änderung B-Plan Wohngebiet „Neue Reihe/ Neuer Hof“ OT Wulferstedt gefasst.

Planungsziel des Änderungsverfahrens ist Verbreiterung der öffentlichen Verkehrsfläche von 5,25 m auf 8,00 m und die Anpassung der Baugrenzen im Bereich der Erschließungsstraße.

Entsprechend Beschlussfassung des Gemeinderates vom 01.07.2021 über den Planentwurf zur 1. Änderung des B-Planes, erfolgte die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. Im Zeitraum vom 05.08.2021 bis 06.09.2021 wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Die Beteiligung der berührten Behörde (hier der Landkreis Börde) gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Anschreiben vom 19.07.2021.

Über die Anregungen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Entwurf der 1. Änderung B-Planes hat der Gemeinderat gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) zu beschließen. Die einzelnen Anregungen und Hinweise, verbunden mit dem Abwägungsvorschlag, sind im Abwägungskatalog als Anlage zum Beschluss enthalten.

Im Anschluss ist die 1. Änderung des Bebauungsplanes durch den Gemeinderat gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung zu beschließen.

 

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

X

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

Bürgermeister

 

Frau Bergner

 

Fabian Stankewitz

 

 

Klaus Graßhoff

 

 

 


Anlagen:

Anlage 1:             Abwägungskatalog (Seite 1-6)

Anlage 2:             Satzungsfassung 1. Änderung B-Plan Wohngebiet „Neue Reihe/ Neuer

                               Hof“ OT Wulferstedt (Stand August 2021)

Anlage 3:             Satzungsfassung der Begründung zur 1. Änderung B-Plan Wohngebiet

                               „Neue Reihe/ Neuer Hof“ OT Wulferstedt (Stand August 2021)