Betreff
Sirenenkonzept der Verbandsgemeinde Westliche Börde
Vorlage
VG/135/21-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Westliche Börde beschließt das angehängte Sirenenkonzept mit den Vorgaben:

-       Bemühungen um Fördermittel für die Ertüchtigung der Sirenen (Umbau auf elektronische Sirenen mit Sprachmodul) und Optimierung der Sirenenstandorte. 

-       Absichtserklärung die Sirenenstandorte bei Neuerrichtung nur auf kommunalem Eigentum zu errichten.

-       Absichtserklärung für das Jahr 2022 mindestens den Standort in Neuwegersleben von dem derzeit genutzten privaten Wohnhaus auf einen Sirenenmast zu verlegen.

-       Der Verbandsgemeinderat beschließt eine außerplanmäßige Auszahlung von 25.000 EUR zum Bau von einer Sirenenanlage in Gröningen. Die Deckung erfolgt aus dem PSK 111300-11300-783105.

-       Die Ausführung im Jahr 2021 ist an die Gewährung der Fördermittel gebunden.

 


Begründung:

Sirenen sind aufgrund ihrer Weckwirkung ein wesentliches Instrument zur Warnung der Bevölkerung, insbesondere bei plötzlich auftretenden Gefahrenlagen. Die Sirenenstandorte in der Verbandsgemeinde Westliche Börde wurden in Form des vorliegenden Konzeptes untersucht. Mit einer Ausnahme sind in der Verbandsgemeinde bislang alle Sirenen als elektromechanische Variante ausgeführt. Sprachdurchsagen sind derzeit nicht möglich.

Es ist weiterhin festzustellen, dass nicht alle Ortsteile und auch nicht die gesamte Wohnbebauung durch die Sirenen in ausreichender Art und Weise erreicht werden können.

 

Das Land Sachsen-Anhalt hat dazu im Jahr 2021 eine Abfrage bei den Gemeinden durchgeführt, um den konkreten Fördermittelbedarf zu erkunden. Neben Finanzmitteln des Landes wurden auch Fördermittel durch den Bund in Aussicht gestellt. Um den Bedarf gegenüber dem Fördermittelgeber konkret begründen zu können, wurde durch den Verbandsgemeindebürgermeister die Analyse der bisherigen Sirenenstandorte als Arbeitsauftrag erteilt.

 

Ein Großteil der bisherigen Standorte befindet sich auf privaten Häusern. Dies ist bei Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten aufgrund der notwendigen Abstimmungen und Rücksichtnahme auf die Bewohner, mit erhöhtem Aufwand verbunden. 

 

Für den Sirenenstandort in Neuwegersleben wurde das Wohnhaus bislang überirdisch mit Strom versorgt. In diesem Jahr erfolgte der Umbau auf Erdkabel. Bislang verfügte die dortige Sirene nicht über einen eigenen Stromzähler, sondern der Strom wurde vor dem Zähler des Hauseigentümers abgenommen. Dies ist jetzt nicht mehr möglich. Es wurde mit dem Hauseigentümer vereinbart, dass die Sirene jetzt durch ihn mit Strom versorgt wird und dass entsprechend der Sirenen in Hamersleben und Gunsleben eine Entschädigung erfolgt. So konnte der kostenintensive Einbau eines Stromzählers vermieden werden. Sobald Fördermittel zur Verfügung stehen, wird vorgeschlagen, die Sirene zurückzubauen und stattdessen auf dem Fürstenberg in der Nähe eines Stromverteilerkastens auf einem kommunalen Grundstück eine neue elektronische Sirene zu errichten.

 

Die Verbandsgemeinde Westliche Börde hat für fünf Standorte im Jahr 2021 einen Fördermittelantrag eingereicht. Der Landkreis Börde hat entschieden nur einen Fördermittelantrag (in diesem Fall für Gröningen - Stadtrandsiedlung / Damaschkeweg  Bauernsiedlung und Seilerbahn) an das Landesverwaltungsamt weiterzuleiten. Als Begründung für die Beschränkung wurde angegeben, dass die Fördermittel gleichmäßig im gesamten Landkreis verteilt werden sollen. Die Priorität wird aufgrund der im Vergleich hohen Bevölkerungszahl mit derzeit keiner Abdeckung auf den ostwärtigen Teil von Gröningen gelegt. 

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

X

 

2021

25.000

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

Clemens Köhler, Sachbearbeiter Brandschutz

 

 

 

 

 

Fabian Stankewitz

 

 


Anlagen:

Analyse der Sirenenstandorte in der Verbandsgemeinde Westliche Börde