Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt:
1.
Der Änderungs- und
Auslegungsbeschluss (Auslegung des Entwurfes und
Trägerbeteiligung) Vorhaben- und Erschließungsplan Nr.2 „Altersgerechtes Wohnen“ in Ausleben wird in der beiliegenden Form (Stand: März 2021) bestätigt. Die Begründung wird gebilligt.
2.
Der Änderungs- und
Auslegungsbeschluss (Auslegung des Entwurfes und
Trägerbeteiligung) Vorhaben- und Erschließungsplan Nr.2 „Altersgerechtes Wohnen“ in Ausleben und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Parallel ist die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs.2 BauGB
durchzuführen.
3.
Der
Bürgermeister wird beauftragt den Beschluss ist gemäß § 3 BauGB
öffentlich bekannt zu machen.
Begründung:
Der Gemeinderat hat
in seiner Sitzung am 23.03.2015 den Entwurf für einen B-Plan „Altersgerechtes
Wohnen“ in der Schützenstraße in Ausleben vom Investor Christian Rhode,
Oschersleben gebilligt und am 19.12.2019 den Satzungsbeschluss gefasst.
Zwischenzeitlich
wechselte der Investor. Der jetzige Investor die Altenpflegeheim Dedeleben
GmbH, Ernst-Thälmann-Str. 76 in 38836 Dedeleben vertreten durch Geschäftsführer
Herrn Tobias Krüger beabsichtigt eine Änderung der Zuwegung und der Gebäude.
Das ist eine wesentliche Änderung des B-Planes. Das Verfahren muss deshalb ab
erneut aufgegriffen und der B-Plan entsprechend angepasst und geändert werden.
Das Verfahren soll nun mit diesem Beschluss eingeleitet werden.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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X |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- |
Bürgermeister |
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Kerstin Bergner |
Fabian Stankewitz |
Dietmar Schmidt |
Anlagen:
Anlage 1: Entwurf 1.Änderung zum B-Plan Nr.2 "Altersgerechtes Wohnen in Ausleben" nach §13b BauGB in Verbindung mit Vorhaben- und Erschließungsplan Gemarkung Ausleben, Flurstück 71/1
Hinweis: Textteil wird zum Hauptausschuss nachgeliefert, der Investor lieferte den Textteil nicht mit
Anlage 2: Lageplanentwurf
Anlage 3: Entwurf 2 - Lageplan ab Hauptausschuss