Betreff
Grundsatzbeschluss über die Bestätigung des Bedarfs und über die Unterstützung der Gemeinde Am Großen Bruch bei der Planung und Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses in Wulferstedt durch die Verbandsgemeinde Westliche Börde
Vorlage
AGB/090/21-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat der Gemeinde Am Großen Bruch beschließt folgende Grundsätze:

  1. Der Gemeinderat Am Großen Bruch sieht die Priorität, dass am Standort Wulferstedt durch die Verbandsgemeinde Westliche Börde mittelfristig ein Neubau eines Feuerwehrhauses mit Sozialtrakt zu errichten ist.
  2. Der Gemeinderat Am Großen Bruch befürwortet den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit der Verbandsgemeinde Westliche Börde zur Bauleitplanung auf der Fläche des Flurstückes 32/10 in der Flur 7 in der Gemarkung Wulferstedt für das genannte Vorhaben. Die Kosten für das Verfahren trägt die Verbandsgemeinde Westliche Börde.
  3. Der Gemeinderat Am Großen Bruch steht grundsätzlich dem Vorhaben “Anbau Saal” an das zu errichtende Gerätehaus positiv gegenüber, wenn der Verbandsgemeinde Westliche Börde dadurch die Möglichkeit nicht versagt wird, Fördermittel aus der Fachförderung für Gerätehäuser zu erhalten und wenn der Eigenanteil der Gemeinde Am Großen Bruch für den Anbau auf 50.000 EUR durch gewährte Förder- und Spendenmitteln zum Zeitpunkt der baulichen Umsetzung beschränkt ist.
  4. Der Gemeinderat Am Großen Bruch verwehrt sich grundsätzlich nicht gegen eine finanzielle Beteiligung am Vorhaben “Neubau Gerätehaus mit Sozialtrakt in Wulferstedt” der Verbandsgemeinde Westliche Börde. Die Beteiligung ist entsprechend der im Zeitpunkt der Umsetzung vorliegenden Haushaltslage der Gemeinde Am Großen Bruch zu verhandeln und durch Abschluss einen Vertrages nach § 92 Abs. 3 KVG LSA festzuschreiben. Die Gemeinde Am Großen Bruch setzt für die Umsetzung des Vorhabens einen entsprechenden Fördermittelbescheid für die Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses in Wulferstedt, gerichtet an die Verbandsgemeinde Westliche Börde, voraus. 

 


Begründung:

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Westliche Börde stellte mit dem Beschluss Nr. 134/28/2019 zur Vorlage-Nr. 161/2019 im Rahmen der Risikoanalyse und Brandschutzbedarfsplanung fest, dass die baulichen Bedingungen des Feuerwehrhauses in Wulferstedt verbessert werden müssen, um die rechtlichen Vorgaben, insbesondere aus den Bereichen Arbeits- und Gesundheitsschutz zu erfüllen. Im Einzelnen wurde dazu ausgeführt:

 

Derzeit sind Fahrzeughalle und Sozialbereich räumlich mit mehreren hundert Metern getrennt. Möglichkeiten für die persönliche Hygiene, insbesondere nach Einsätzen, sind nur sehr unzureichend gegeben. Die Feuerwehrangehörigen müssen sich neben bzw. hinter den Fahrzeugen umziehen, wobei nicht einmal jeder Feuerwehrangehörige einen Spind hat. Auch eine geschlechtergetrennte Umkleide ist nicht vorhanden, stattdessen kann das Umkleiden der Feuerwehrangehörigen von der Straße aus beobachtet werden.

Die Stellplatzgröße passt nicht mehr zu den heutigen Fahrzeugen. Die notwendigen Abstände zu feststehenden Hindernissen können nicht eingehalten werden. Das Feuerwehrhaus bietet deutlich zu wenig Platz für die Aufgaben der FF Wulferstedt. Eine ordnungsgemäße Lagerung der Ausrüstung ist nicht möglich.

Die Verkehrswege von ankommenden Feuerwehrangehörigen und ausrückenden Einsatzfahrzeugen verlaufen nicht kreuzungsfrei und stellen ebenfalls ein Unfallrisiko dar.

Insgesamt entsprechen die derzeit genutzten Gebäude nicht mehr den Anforderungen der DIN 14092. Eine endgültige Lösung in Form eines normkonformen Feuerwehrhauses lässt sich nur durch einen Neubau realisieren.

 

Im Jahr 2020 wurde die Firma 100zwölf durch die Verbandsgemeinde Westliche Börde beauftragt, eine Machbarkeitsstudie für ein neues Feuerwehrhaus der Freiwilligen Feuerwehr Wulferstedt zu erarbeiten.

 

Im Rahmen dieser Studie wurden vier verschiedene Standorte für ein derartiges Bauprojekt betrachtet, außerdem wurden die Bauvarianten in ein- bzw. zweigeschossiger Bauweise verglichen. Nach dem Abwägen der aufgezeigten Vor- und Nachteile wurde sich für die genauere Überprüfung und Planung einer zweigeschossigen Variante am Ortsausgang Richtung B-245, linksseitig auf einem Grundstück der Landgesellschaft Sachsen-Anhalt entschieden.

 

Neben den feuerwehrspezifischen Themenpunkten wurde auch die Möglichkeit der Doppelnutzung für dörfliche Gemeinschaftszwecke mitgeprüft und beplant.

 

Das Konzept der Firma 100zwölf wurde auf Wunsch des Verbandsgemeinderates vom Planungsbüro Kühn aus Großalsleben überarbeitet. Die Aufgabenstellung lautete, dass der Bautyp der Feuerwehrhäuser Großalsleben und Kroppenstedt auf das Konzeptergebnis angewendet werden sollte. Dabei sollte auch das Ziel verfolgt werden, den notwendigen Flächenbedarf aus dem Konzept zu reduzieren. Das Büro Kühn hat die Feuerwehrhäuser in Großalsleben und Kroppenstedt geplant und die bauliche Umsetzung fachlich begleitet. Die Erfahrungen mit beiden Feuerwehrhäusern sind grundsätzlich positiv. Durch die Wahl von günstigen Baustoffen und einer sparsamen Bauart konnten die Baukosten niedrig gehalten und eine gute Qualität erzielt werden. In diesem Sinne wurde eine eingeschossige Variante als Alternative zum Entwurf der Firma hundertzwölf durch das Ing.Büro Kühn geplant.

 

Auf der Grundlage dieser Ergebnisse ist es nun möglich, die weiteren Planungsschritte einzuleiten. Ziel dieser weiteren Schritte sollte es sein, dass ein Fördermittelantrag beim Land Sachsen-Anhalt für Fördermittel des Brandschutzes gestellt werden kann. Außerdem sollte geprüft werden, ob es weitere Fördermöglichkeiten anderer Geldgeber gibt.

Hierzu sind im Wesentlichen drei Schritte durch die Verwaltung vorzubereiten:

-       Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens (in Zuständigkeit der Gemeinde Am Großen Bruch, Kostenübernahme durch die Verbandsgemeinde Westliche Börde - geregelt durch einen städtebaulichen Vertrag),

-       Antragstellung und Herbeiführung einer Baugenehmigung und

-       Ankauf des Grundstückes von der Landgesellschaft Sachsen-Anhalt

 

Die Mitgliedsgemeinde Am Großen Bruch ist zwingend bei den weiteren Planungsschritten zu beteiligen. Durch die mit der Vorlage beabsichtigte Beschlussfassung im Gemeinderat Am Großen Bruch soll der Verbandsgemeinde signalisiert werden, dass grundsätzlich Einigkeit über das Projektziel besteht. Auch soll deutlich werden, dass sich die Gemeinde Am Großen Bruch dafür einsetzt, dass das Vorhaben vorangebracht wird. Eine finanzielle Beteiligung an den Baukosten wird grundsätzlich bestätigt. Die finanzielle Beteiligung der Gemeinde Am Großen Bruch kann derzeit nicht festgelegt werden, da der Zeitpunkt der Umsetzung und die dann vorliegende Haushaltslage unbekannt sind. Im Zeitpunkt der Fördermittelzusage ist ein entsprechendes Vertragsangebot nach § 92 Abs. 3 KVG LSA durch die Verbandsgemeinde Westliche Börde an die Mitgliedsgemeinde Am Großen Bruch zu richten. In diesem Vertrag wird die Finanzierung zwischen den Partnern und die Art der Einzahlung (Bankguthaben, Einzahlung von Fördermitteln bzw. Kreditaufnahme) geregelt. Die Vereinbarung ist 6 Wochen vor Vertragsunterzeichnung, welche vorab durch zwei gleichlautende Beschlüsse beider Gebietskörperschaften zu bestätigen ist, der Kommunalaufsicht anzuzeigen. Erst nach Ablauf der Frist bzw. Bestätigung der Kommunalaufsicht kann der Vertrag unterzeichnet werden und die Umsetzung des Projektes vollzogen werden.

 

Im Haushalt der Verbandsgemeinde sind derzeit 85.000 EUR für den Ankauf eines Grundstücks, die Bauleitplanung und für die weitere Gebäudeplanung eingestellt. Über den Ankauf des Grundstücks soll in der Verbandsgemeinderatssitzung im Juni 2021 entschieden werden.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

Bürgermeister

 

Fabian Stankewitz/

Clemens Köhler

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Klaus Graßhoff

 

 


Anlagen:

  • Anlage1: Konzept 100zwölf – Neubau Feuerwehrhaus in Wulferstedt
  • Anlage2: Auszug zur Lage Flurstück 32/10 in der Flur 7 in der Gemarkung               Wulferstedt
  • Anlage3: alternativer Entwurf Büro Kühn
  • Anlage4: Kostenschätzung Büro Kühn