- GemeindlicheStellungnahme
Beschlussvorschlag:
Der Verbandsgemeinderat nimmt zum 2. Entwurf des Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Magdeburg mit Umweltbericht wie folgt Stellung:
4.2
Sicherung und Entwicklung der Daseinsvorsorge
4.2.1
Bildung und Schulen
zu G 30 und 31: Unter diesen Grundsätzen wird formuliert, dass die Schulstandorte an eine rückläufige Bevölkerungsentwicklung angepasst werden sollen.
In den ländlichen Regionen mit geringer Einwohnerdichte sollen die Grund- und Sekundarschulen auch bei geringer Auslastung in den Grundzentren bestehen bleiben. Darüber hinaus sollen die bestehenden Grundschulen in Gemeinden oder Ortsteilen von den Gemeinden erhalten bleiben.
Dementsprechend ist die Übersicht der schulischen und kulturellen Einrichtungen in der Anlage 4 “Übersicht der schulischen und kulturellen Einrichtungen” zu überarbeiten. Einzufügen ist, “Neben den staatlichen Schulen gibt es auch freie bzw. private Schulen. In der Verbandsgemeinde Westliche Börde betrifft es folgende Einrichtungen:
Freie Sekundarschule und Freies Gymnasium Gröningen
Freie Grundschule Großalsleben”
5.3
Verkehr und Logistik
5.3.7
Rad- und fußläufiger Verkehr
zu Z 72: Auf Grund der Schließung des Bahnüberganges in der Gemarkung Krottorf ist die Trassenführung des Aller-Harz-Radweges anzupassen. Von der Gemarkung Wulferstedt kommend verläuft der Aller-Harz-Radweg auf dem Kuhbruchweg, auf einem Teilstück der Landesstraße L 80 und schwenkt dann in den Bestandsweg ein. Die Karte 1 des 2. Entwurfs des REP ist zu korrigieren. (Anlage 1)
5.4.1.
Nutzung der Windenergie
Im Verbandsgemeindegebiet sind folgende
Gebiete festgelegt:
XVIII. Kroppenstedt-Westeregeln Eignungsgebiet
XXX . Völpke-Ausleben Eignungsgebiet
XXXII. Wulferstedt-Hordorf-Krottorf Eignungsgebiet
4. Gröningen Eignungsgebiet
Die Gemeinde Am Großen Bruch und die Stadt
Gröningen haben beschlossen, keine neuen Windgebiete in ihrer Gemarkung
zuzulassen. Aus diesem Grund ist das Eignungsgebiet XXXII.
Wulferstedt-Hordorf-Gröningen aus dem 2. Entwurf des REP herauszunehmen.
6.2. Freiraumnutzung
6.2.5. Tourismus und
Erholung
zu Z 125: Zu den
ausgewiesenen Standorten für Wassersport und wassertouristische Angebote
(Anlage 2) ist der Standort in
Gröningen direkt an der Bode im 2.
Entwurf des REP mit aufzunehmen. Hier wurde ein Bootsverleih und
Campingplatz errichtet, der über die Grenzen des Landkreises schon bekannt ist.
Das Angebot des Unternehmens beinhaltet die Fahrt mit Kanus, Kajaks und
Tretbooten sowie Stand-up-Paddeln in beiden Richtungen und von verschiedenen
Standorten aus. Auf dem Campingplatz kann in Caravan &
Wohnwagenstellplätzen, Schlafhütten oder in Zelten übernachtet werden. Auch ein
umfangreiches Freizeitangebot ist vorhanden, z.B. mit Volleyball- und Bolzplatz, Leiterngolf, Hufeisenwerfen und Lagerfeuerstellen
und Grillplätzen.
6.2.6 Kultur- und Denkmalspflege
Zu Z 136: Folgende regional bedeutsame Standorte für Kultur- und Denkmalspflege der Mitgliedsgemeinden der Verbandsgemeinde Westliche Börde sind im 2. Entwurf des REP’s nicht enthalten und sollten hinzugefügt werden:
·
Ausleben,
OT Üplingen: UNESCO-Dorf
Das Dorf wurde am 08.09 2005 von der Deutschen UNESCO-Kommission und vom Deutschen Nationalkomitee der UN-Dekade “Bildung für nachhaltige Entwicklung” für das Projekt “Üplingen 2049” ausgezeichnet
· Am Großen Bruch, OT Neuwegersleben: optische Telegrafenstation
Hier steht eine optische Telegrafenstation, die über die Region hinaus
einmalige Einrichtungen zeigt und ein wichtiges sowie interessante Kapitel der
Technikgeschichte dokumentiert. Diese optische Telegrafenanlage ist voll
funktionsfähig und präsentiert sich den interessierten Besuchern aus Nah und
Fern. Auf Grund dieser Tatsache wurde auch der Telegrafenradweg der
Wegekategorie 3 im 1. Entwurf des REP darstellt. Dieser Radweg verbindet die
Telegrafenstationen, von denen 11 in Sachsen-Anhalt liegen.
·
Am Großen
Bruch, OT Wulferstedt:
Wulferstedt verfügt über eine ungewöhnlich geschlossene Bebauung. Da der Ort überwiegend Fachwerkhäuser in einem guten Zustand aufweist wurde ein Fachwerk – Lehrpfad angelegt.
·
Kroppenstedt:
Die Stadt verfügt über eine ungewöhnlich geschlossene innere Bebauung, welche umfasst wird mit einer doppelten Stadtbefestigung mit 3 Stadttoren und 4 Wehrtürmen, ursprünglich aus dem 13. Jhd. Ein Freikreuz, dem Symbol für Städtefreiheit, steht seit 1253 auf dem Marktplatz. Das Freikreuz ist einmalig in Europa. Weitere Sehenswürdigkeiten sind das Museum, errichtet 1564 als Knabenschule, das Rathaus mit historischem Stadtarchiv, Gefängniszellen aus dem 16 Jhd. und einer Kirche mit einer Comenius-Reubke-Orgel von 1611.
Begründung:
Am 29.09.2020 hat die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg beschlossen, den 2. Entwurf des Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Magdeburg (REP MD) für die Trägerbeteiligung frei zu geben und den Entwurf mit Umweltbericht öffentlich auszulegen.
Die öffentliche Auslegung erfolgt vom 16.11.2020 bis zum 18.12.2020 und
vom 11.01.2021 bis 05.03.2021.
Die Unterlagen liegen in folgenden Stellen aus:
·
Geschäftsstelle
der Regionalen Planungsgemeinschaft in Magdeburg, J.-Bremer Straße 10
·
Landkreis
Börde in Haldensleben, Gerikestraße 104
·
Verbandsgemeinde
Westliche Börde in Gröningen, Grabenstraße 14 und in der Außenstelle inm Großen
Bruch OT Hamersleben, Columbusstr. 26
Die
Gemeinden haben die Möglichkeit, sich bis
zum 05.03.2021 zum 2. Entwurf des REP MD mit Anlagen (Zentrale
Orte-Konzept, Konzept zur Festlegung von Gebieten für die Nutzung der
Windenergie) und Umweltbericht zu äußern. Ein entsprechender Antrag auf
Verlängerung der Abgabefrist der gemeindlichen Stellungnahmen wurde auf Grund
der vorherrschenden Coronavirus-Pandemie (COVID-19) und des Lockdowns mit den gesetzlich
festgeschriebenen Bestimmungen und Verordnungen gestellt, da es nicht möglich
war die Ratssitzungen entsprechend der Sitzungsblöcke durchzuführen und damit
die Beschlüsse zu den gemeindlichen Stellungnahmen für die Verbandsgemeinde
Westliche Börde und ihrer Mitgliedsgemeinden herbeizuführen.
Der Beschlussvorlage werden Auszüge aus dem 2. Entwurf des REP MD, die gemeindliche Belange betreffen, als Anlage beigefügt.
Es besteht auch die Möglichkeit, den
2. Entwurf des REP MD mit Anlagen 1-5 sowie die Erläuterungskarten unter
folgender Adresse abzurufen: www.regionmagdeburg.de
Das Planungserfordernis ergibt sich aus der Anpassungspflicht der Regionalen Entwicklungspläne an den Landesentwicklungsplan 2010 (LEP 2010).
Der Geltungsbereich des REP MD umfasst das Gebiet der Landkreise Börde, Jerichower Land, Salzlandkreis sowie das Gebiet der Landeshauptstadt Magdeburg.
Die Ziele des REP (Kennzeichnung mit Z) sind verbindliche Vorgaben in Form von textlichen oder zeichnerischen Festlegungen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes. Die Ziele des REP MD sind von öffentlichen Stellen bei ihren raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu beachten.
Ziele, die die Bauleitplanung betreffen, begründen darüber hinaus die Anpassungspflicht für die Gemeinden nach § 1 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB).
Die Grundsätze des REP MD (Kennzeichnung mit G) sind allgemeine Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes als Vorgaben für nachfolgende Abwägungs- und Ermessensentscheidungen. Sie sind von öffentlichen Stellen zu berücksichtigen.
Die Planungsregion Magdeburg hat sich folgende Leitbilder gegeben:
·
Wettbewerbsfähigkeit
stärken
·
Daseinsvorsorge
sichern
·
Raumnutzungen
steuern und nachhaltig entwickeln
·
Klimaschutz
und –anpassung sowie Energiewende gestalten
Auszüge
aus dem 2. Entwurf des REP MD
Raumstruktur
3.4.
Ländlicher Raum
Ländlicher Raum ist die gesamte
Planungsregion außer dem Verdichtungsraum Magdeburg. Das Gebiet der
Verbandsgemeinde zählt zum ländlichen Raum Typ 3a – ländlicher Raum mit
günstigen Produktionsbedingungen für die Landwirtschaft bzw. zum ländlichen
Raum Typ 3b – ländlicher Raum mit günstigen Produktionsbedingungen für die
Landwirtschaft und/oder Potenzialen im Tourismus
àErläuterungskarte 4
Siedlungsstruktur
4.1.
Zentrale Orte
Die fachliche Grundlage zur Festlegung der
Grundzentren bilden die Vorgaben des LEP 2010. Im REP sind die Stadt Gröningen
sowie weitere 16 Grundzentren festgelegt.
àFestlegungskarte 2.3.6
4.2.
Sicherung und Entwicklung der Daseinsvorsorge
àAuszüge aus dem REP (Seiten 23 - 28)
zu
G 35: Unter diesem
Grundsatz wird formuliert, dass „sämtliche Schulstandorte durch eine
abgestimmte Schulnetzplanung zu bestimmen und festzulegen sind
(Schulentwicklungsplanung).“ Es sollte Bezug genommen werden auf die
Zulässigkeit von Schulverbünden. Neben den staatlichen Schulen sind auch die
freien bzw. privaten Schulen zu berücksichtigen, da sie bereits bei der
Erarbeitung und Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung einfließen.
Die Übersicht der schulischen und
kulturellen Einrichtungen in der Anlage 4 “Übersicht der schulischen und
kulturellen Einrichtungen” ist dementsprechend zu überarbeiten. In unserer
Verbandsgemeinde betrifft es folgende Einrichtungen:
Freie
Grundschule Großalsleben
Freie
Sekundarschule Gröningen
Freies
Gymnasium Gröningen
Technische
Infrastruktur
5.3.7
Rad- und fußläufiger Verkehr
Grundlage für alle landesbedeutsamen
Maßnahmen in Sachsen-Anhalt zur Entwicklung des Radverkehrs ist der Nationale
Radverkehrsplan (NRVP) und der Landesradverkehrsplan (LRVP). Durch das Verbandsgemeindegebiet
verlaufen der Aller-Harz-Radweg, Bode-Radweg und Telegrafenradweg.
àAuszüge aus dem REP (Seite 47-48)
Auf Grund der Schließung des Bahnüberganges
in der Gemarkung Krottorf ist die Trassenführung des Aller-Harz-Radweges
anzupassen. Von der Gemarkung Wulferstedt kommend verläuft der
Aller-Harz-Radweg auf dem Kuhbruchweg, auf einem Teilstück der Landesstraße L
80 und schwenkt dann in den Bestandsweg ein. Die Karte 1 des 1. Entwurfs des
REP ist zu korrigieren.
Die Route des Aller-Harz-Radweges zwischen
des Ortsteiles Krottorf der Stadt Gröningen und des Ortsteiles Wulferstedt der
Gemeinde Am Großen Bruch ist auf Grund der Gefährlichkeit für Radfahrer nicht
akzeptabel.
6.2.
Freiraumnutzung
6.2.5.
Tourismus und Erholung
zu
Z 125: Zu den ausgewiesenen
Standorten für Wassersport und wassertouristische Angebote (Anlage 2) ist der
Camping- und Caravanplatz mit Wassersportmöglichkeiten und Bootsverleih an der
Bode, südlich der Stadt Gröningen gelegen, aufzunehmen. Er ist Bestandteil im
Blauen Band, welches die Förderung des Wassertourismus in Sachsen-Anhalt zum
Ziel hat. Hier wurde ein Bootsverleih und Campingplatz mit einem umfangreichen
wassersportlichen Angebot errichtet und ist bereits über die Grenzen des
Landkreises bekannt.
Nördlich der OU B 81 und des OT Kloster
Gröningen hat sich der Gröninger Badesee entwickelt, der ebenfalls touristische
Ziele verfolgt.
5.4.1.
Nutzung der Windenergie
Gemäß den Festsetzungen des LEP 2010 wurden
Gebiete für die Nutzung der Windenergie mit dem Ziel ausgewiesen,
Windenergieanlagen in diesen zu konzentrieren und Windenergieanlagen im übrigen
Plangebiet auszuschließen. Mit dieser Bündelungskonzeption soll der
Privilegierung der Windenergieanlagen im Außenbereich Rechnung getragen werden.
Durch die Regionale Planungsgemeinschaft wurden Vorranggebiete für die Nutzung
der Windenergie mit der Wirkung von Eignungsgebieten und Eignungsgebiete
festgelegt.
Im Verbandsgemeindegebiet sind folgende
Gebiete festgelegt:
XVIII. Kroppenstedt-Westeregeln Eignungsgebiet
XXX . Völpke-Ausleben Eignungsgebiet
XXXII. Wulferstedt-Hordorf-Krottorf Eignungsgebiet
4. Gröningen Eignungsgebiet
àAuszüge aus dem REP (Seite 49-52)
Die Gemeinde Am Großen Bruch und die Stadt
Gröningen haben beschlossen keine neuen Windgebiete in ihrer Gemarkung
zuzulassen. Aus diesem Grund ist das Eignungsgebiet XXXII.
Wulferstedt-Hordorf-Gröningen aus dem 2. Entwurf des REP herauszunehmen.
5.4.2
Biomasse
5.4.3
Solarenergie
Biomasseanlagen und Photovoltaikanlagen sind
im REP neu aufgenommen.
àAuszüge aus dem REP (Seite 52)
Freiraumstruktur
6.1.1
Natur und Landschaft
Zur Entwicklung des Freiraums werden
Vorrang- und Vorbehaltsgebiete festgelegt. Vorranggebiete sind für
raumbedeutsame Nutzungen vorgesehen (Ausschluss anderer raumbedeutsamer
Nutzungen, wenn nicht vereinbar).
In Vorbehaltsgebieten wird den bestimmten
raumbedeutsamen Nutzungen im Abwägungsprozess der Vorrang eingeräumt. Ortslagen
und baurechtlich gesicherte Flächen sind von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten
ausgeschlossen.
Als Vorranggebiet für Natur und Landschaft
sind festgelegt:
III Hakel
XVII Großes
Bruch und Aueniederung
Als Vorbehaltsgebiete für den Aufbau
ökologischer Verbundsysteme sind festgelegt:
19 Großes
Bruch und Aueniederung
20 Schongebiete
in der Magdeburger Börde und im nördlichen Harzvorland
àTabelle 5
6.1.2
Hochwasserschutz
Vorranggebiete für Hochwasserschutz wurden
vom LEP 2010 übernommen, konkretisiert und regional ergänzt.
Die Verbandsgemeinde betreffende
Festlegungen:
I
Bode
III Großer Graben
àAuszüge REP (Seite 73-76)
6.2.1
Landwirtschaft
Vorranggebiete für Landwirtschaft stehen
vorrangig für die landwirtschaftliche Bodennutzung zur Verfügung.
Vorranggebiete für Landwirtschaft sind in
den Bereichen der Gemeinden Ausleben und Am Großen Bruch festgelegt. Die
Flächenbereiche der Städte Gröningen und Kroppenstedt liegen in den
Vorbehaltsgebieten für Landwirtschaft.
6.2.3
Rohstoffsicherung
Die Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung
sind dem LEP 2010 entnommen, konkretisiert und durch regional bedeutsame
Vorranggebiete ergänzt. Die Gebiete wurden an bestehende Bergbauberechtigungen
sowie der Abwägung mit anderen Nutzungsansprüchen und regionalplanerischen
Festlegungen angepasst.
Die Verbandsgemeinde betreffende
Festlegungen:
Vorranggebiete:
XXVIII Kroppenstedt-Süd
(Kalkstein)
XXII Trockenabbau
Gröningen (Kiessand)
XXXIII Neuwegersleben
(Kiessand)
àTabellen 6, Seite 90
6.2.6
Kultur- und Denkmalpflege
Regional bedeutsamer Standort für Kultur-
und Denkmalpflege im Verbandsgemeindegebiet Gröningen.
àAuszug REP (Seiten 104-114)
Im REP MD aus dem Jahr 2006 waren weitere
bedeutsame Standorte für Kultur- und Denkmalpflege zur Sicherung und Erhaltung
von baulichen und landschaftlichen Kulturgütern enthalten:
- Hamersleben
– romanische Bauwerke
- Kroppenstedt
– ungewöhnlich geschlossene Bebauung
- Neuwegersleben
– optische Telegrafenstation Neuwegersleben
- Wulferstedt
- ungewöhnlich geschlossene Bebauung
Diese Standorte sollten in den 2. Entwurf
des REP aufgenommen werden.
• Ausleben, OT Üplingen: UNESCO-Dorf
Das Dorf wurde am 08.09 2005 von der
Deutschen UNESCO-Kommission und vom Deutschen Nationalkomitee der UN-Dekade
“Bildung für nachhaltige Entwicklung” für das Projekt “Üplingen 2049”
ausgezeichnet
• Am Großen Bruch, OT Neuwegersleben:
optische Telegrafenstation
Hier befindet sich eine optische
Telegrafenstation, die über die Region hinaus einmalige Einrichtungen zeigt und
ein wichtiges sowie interessantes Kapitel der Technikgeschichte dokumentiert.
Diese optische Telegrafenanlage ist voll funktionsfähig und präsentiert den
interessierten Besuchern aus Nah und Fern Wissenwertes über die Telegrafie. Auf
Grund dieser Tatsache wurde auch der Telegrafenradweg der Wegekategorie 3 im 1.
Entwurf des REP darstellt. Dieser Radweg verbindet die optischen Telegrafenstationen
in ganz Deutschland, wobei 11 davon in Sachsen-Anhalt liegen.
• Am Großen Bruch, OT Wulferstedt:
Wulferstedt verfügt über eine ungewöhnlich
geschlossene Bebauung. Da der Ort überwiegend Fachwerkhäuser in einem guten
Zustand aufweist wurde ein Fachwerk – Lehrpfad angelegt.
• Kroppenstedt:
Die Stadt verfügt über eine ungewöhnlich
geschlossene innere Bebauung, welche umfasst wird mit einer doppelten
Stadtbefestigung mit 3 Stadttoren und 4 Wehr-türmen, ursprünglich aus dem 13.
Jhd.. Ein Freikreuz, dem Symbol für Städtefreiheit steht seit 1253 auf dem
Marktplatz. Das Freikreuz ist einmalig in Europa. Weitere Sehenswürdigkeiten
sind das Museum, errichtet 1564 als Knabenschule, das Rathaus mit historischem
Stadtarchiv, Gefängniszellen aus dem 16 Jhd. und einer Kirche mit einer
Comenius-Reubke-Orgel von 1611.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
|
X |
2021 |
|
|
Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
|||
Kerstin Bergner |
|
Fabian Stankewitz |
Anlagen:
Anlage 1: Auszug aus der Karte 1- zeichnerische Darstellung
Anlage 2: Standorten für Wassersport und wassertouristische Angebote
Anlage 3: regional
bedeutsame Standorte für Kultur- und Denkmalspflege
Anlage 4: texterwähnt