Betreff
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 10 Raumordnungsgesetz i.V.m. § 7 Landesentwicklungsgesetz des Landes Sachsen Anhalt zum 2. Entwurf des Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Magdeburg mit Umweltbericht
- GemeindlicheStellungnahme
Vorlage
VG/111/21-BV
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

Der Verbandsgemeinderat nimmt zum 2. Entwurf des Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Magdeburg mit Umweltbericht wie folgt Stellung:

4.2 Sicherung und Entwicklung der Daseinsvorsorge

4.2.1 Bildung und Schulen

zu G 30 und 31: Unter diesen Grundsätzen wird formuliert, dass die Schulstandorte an eine rückläufige Bevölkerungsentwicklung angepasst werden sollen.

In den ländlichen Regionen mit geringer Einwohnerdichte sollen die Grund- und Sekundarschulen auch bei geringer Auslastung in den Grundzentren bestehen bleiben. Darüber hinaus sollen die bestehenden Grundschulen in Gemeinden oder Ortsteilen von den Gemeinden erhalten bleiben.

 

Dementsprechend ist die Übersicht der schulischen und kulturellen Einrichtungen in der Anlage 4 “Übersicht der schulischen und kulturellen Einrichtungen” zu überarbeiten. Einzufügen ist, “Neben den staatlichen Schulen gibt es auch freie bzw. private Schulen. In der Verbandsgemeinde Westliche Börde betrifft es folgende Einrichtungen:             

Freie Sekundarschule und Freies Gymnasium Gröningen

Freie Grundschule Großalsleben”

 

5.3 Verkehr und Logistik

5.3.7 Rad- und fußläufiger Verkehr

zu Z 72: Auf Grund der Schließung des Bahnüberganges in der Gemarkung Krottorf ist die Trassenführung des Aller-Harz-Radweges anzupassen. Von der Gemarkung Wulferstedt kommend verläuft der Aller-Harz-Radweg auf dem Kuhbruchweg, auf einem Teilstück der Landesstraße L 80 und schwenkt dann in den Bestandsweg ein. Die Karte 1 des 2. Entwurfs des REP ist zu korrigieren. (Anlage 1)

 

6.2. Freiraumnutzung

6.2.5. Tourismus und Erholung 

zu Z 125: Zu den ausgewiesenen Standorten für Wassersport und wassertouristische Angebote (Anlage 2) ist der Standort in Gröningen direkt an der Bode im 2. Entwurf des REP mit aufzunehmen. Hier wurde ein Bootsverleih und Campingplatz errichtet, der über die Grenzen des Landkreises schon bekannt ist. Das Angebot des Unternehmens beinhaltet die Fahrt mit Kanus, Kajaks und Tretbooten sowie Stand-up-Paddeln in beiden Richtungen und von verschiedenen Standorten aus. Auf dem Campingplatz kann in Caravan & Wohnwagenstellplätzen, Schlafhütten oder in Zelten übernachtet werden. Auch ein umfangreiches Freizeitangebot ist vorhanden, z.B. mit Volleyball- und Bolzplatz, Leiterngolf, Hufeisenwerfen und Lagerfeuerstellen und Grillplätzen.

 

6.2.6 Kultur- und Denkmalspflege

Zu Z 136: Folgende regional bedeutsame Standorte für Kultur- und Denkmalspflege der Mitgliedsgemeinden der Verbandsgemeinde Westliche Börde sind im 2. Entwurf des REP’s nicht enthalten und sollten hinzugefügt werden:

·         Ausleben, OT Üplingen: UNESCO-Dorf

Das Dorf wurde am 08.09 2005 von der Deutschen UNESCO-Kommission und vom Deutschen Nationalkomitee der UN-Dekade “Bildung für nachhaltige Entwicklung” für das Projekt “Üplingen 2049” ausgezeichnet

·         Am Großen Bruch, OT Neuwegersleben: optische Telegrafenstation

Hier steht eine optische Telegrafenstation, die über die Region hinaus einmalige Einrichtungen zeigt und ein wichtiges sowie interessante Kapitel der Technikgeschichte dokumentiert. Diese optische Telegrafenanlage ist voll funktionsfähig und präsentiert sich den interessierten Besuchern aus Nah und Fern. Auf Grund dieser Tatsache wurde auch der Telegrafenradweg der Wegekategorie 3 im 1. Entwurf des REP darstellt. Dieser Radweg verbindet die Telegrafenstationen, von denen 11 in Sachsen-Anhalt liegen. 

·         Am Großen Bruch, OT Wulferstedt:                                

Wulferstedt verfügt über eine ungewöhnlich geschlossene Bebauung. Da der Ort überwiegend Fachwerkhäuser in einem guten Zustand aufweist wurde ein Fachwerk – Lehrpfad angelegt.

·         Kroppenstedt:

Die Stadt verfügt über eine ungewöhnlich geschlossene innere Bebauung, welche umfasst wird mit einer doppelten Stadtbefestigung mit 3 Stadttoren und 4 Wehrtürmen, ursprünglich aus dem 13. Jhd. Ein Freikreuz, dem Symbol für Städtefreiheit, steht seit 1253 auf dem Marktplatz. Das Freikreuz ist einmalig in Europa. Weitere Sehenswürdigkeiten sind das Museum, errichtet 1564 als Knabenschule, das Rathaus mit historischem Stadtarchiv, Gefängniszellen aus dem 16 Jhd. und einer Kirche mit einer Comenius-Reubke-Orgel von 1611.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                

 


Begründung:

Am 29.09.2020 hat die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg beschlossen, den 2. Entwurf des Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Magdeburg (REP MD) für die Trägerbeteiligung frei zu geben und den Entwurf mit Umweltbericht öffentlich auszulegen.

 

Die öffentliche Auslegung erfolgt vom 16.11.2020 bis zum 18.12.2020 und

vom 11.01.2021 bis 05.03.2021.

 

Die Unterlagen liegen in folgenden Stellen aus:

·         Geschäftsstelle der Regionalen Planungsgemeinschaft in Magdeburg, J.-Bremer Straße 10

·         Landkreis Börde in Haldensleben, Gerikestraße 104

·         Verbandsgemeinde Westliche Börde in Gröningen, Grabenstraße 14 und in der  Außenstelle in Am Großen Bruch OT Hamersleben, Columbusstr. 26

 

Die Gemeinden haben die Möglichkeit, sich bis zum 05.03.2021 zum 2. Entwurf des REP MD mit Anlagen (Zentrale Orte-Konzept, Konzept zur Festlegung von Gebieten für die Nutzung der Windenergie) und Umweltbericht zu äußern. Ein entsprechender Antrag auf Verlängerung der Abgabefrist der gemeindlichen Stellungnahmen wurde auf Grund der vorherrschenden Coronavirus-Pandemie (COVID-19) und des Lockdowns mit den gesetzlich festgeschriebenen Bestimmungen und Verordnungen gestellt, da es nicht möglich war die Ratssitzungen entsprechend der Sitzungsblöcke durchzuführen und damit die Beschlüsse zu den gemeindlichen Stellungnahmen für die Verbandsgemeinde Westliche Börde und ihrer Mitgliedsgemeinden herbeizuführen.

 

Der Beschlussvorlage werden Auszüge aus dem 2. Entwurf des REP MD, die gemeindliche Belange betreffen, als Anlage beigefügt.

 

Es besteht auch die Möglichkeit, den 2. Entwurf des REP MD mit Anlagen 1-5 sowie die Erläuterungskarten unter folgender Adresse abzurufen: www.regionmagdeburg.de

 

Das Planungserfordernis ergibt sich aus der Anpassungspflicht der Regionalen Entwicklungspläne an den Landesentwicklungsplan 2010 (LEP 2010).

Der Geltungsbereich des REP MD umfasst das Gebiet der Landkreise Börde, Jerichower Land, Salzlandkreis sowie das Gebiet der Landeshauptstadt Magdeburg.

 

Die Ziele des REP (Kennzeichnung mit Z) sind verbindliche Vorgaben in Form von textlichen oder zeichnerischen Festlegungen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes. Die Ziele des REP MD sind von öffentlichen Stellen bei ihren raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu beachten.

Ziele, die die Bauleitplanung betreffen, begründen darüber hinaus die Anpassungspflicht für die Gemeinden nach § 1 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB).

 

Die Grundsätze des REP MD (Kennzeichnung mit G) sind allgemeine Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes als Vorgaben für nachfolgende Abwägungs- und Ermessensentscheidungen. Sie sind von öffentlichen Stellen zu berücksichtigen.

 

Die Planungsregion Magdeburg hat sich folgende Leitbilder gegeben:

·         Wettbewerbsfähigkeit stärken

·         Daseinsvorsorge sichern

·         Raumnutzungen steuern und nachhaltig entwickeln

·         Klimaschutz und –anpassung sowie Energiewende gestalten

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

X

2021

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

 

Kerstin Bergner

 

 

 

 

Fabian Stankewitz

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Auszug aus der Karte 1- zeichnerische Darstellung

Anlage 2: Standorten für Wassersport und wassertouristische Angebote

Anlage 3: regional bedeutsame Standorte für Kultur- und Denkmalspflege