Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt die Änderung des MKFZ-Planes des Programmjahres 2020 der Stadt Gröningen zum Städtebauförderprogramm „Förderung von Lebendigen Zentren“. Der MKFZ-Plan ist als Anlage beigefügt.

 

 


Begründung:

Zum Jahresende 2019 stellte die Stadt Gröningen fristgerecht bis zum 30.11.2019 den Fortführungsantrag für das Folgeprogramm der Städtebauförderung “Förderung von Lebendigen Zentren”.

 

Die Stadt Gröningen hat sechs Maßnahmen beantragt. Die Maßnahmen wurden mit dem Fördermittelbescheid vom 16.12.2020 komplett durch das Landesverwaltungsamt, Referat Städte- und Wohnungsbauförderung, Wohnungswesen und Schulbauförderung, bestätigt.

 

Entsprechend der verfügbaren Landes- und Bundesmittel wurde jedoch der beantragte MKFZ-Plan im Zufluss der Fördermittel angepasst. Grundsätzlich können alle Maßnahmen begonnen und umgesetzt werden. Allerdings müsste die Stadt Gröningen den Fördermittelanteil bis zum entsprechenden Haushaltsjahr des vorgesehenen Fördermittelzuflusses im MKFZ-Plan verauslagen. Aufgrund der Gesamthöhe der bewilligten Fördermittel in Höhe von 1.661.000 EUR und dem Gesamtkostenrahmen von 2.674.500 EUR, ist eine Vorfinanzierbarkeit durch laufende Finanzmittel der Stadt Gröningen nicht gegeben.

 

Weiterhin müssen die Maßnahmen gründlich vorbereitet und betreut werden. Der Landesstraßenbaubetrieb ist ebenfalls an die Stadt Gröningen herangetreten, um den bereits in 2018 geäußerten Wunsch zur grundhaften Sanierung der L24 im Bereich Goethepromenade im Finanzplan des Landes einzuplanen. Beabsichtigt ist bis 2023 die Planunterlagen erstellt zu haben und in 2024 bzw. 2025 die bauliche Umsetzung durchzuführen. Die Instandsetzung des Geh- und Radwegs Goethepromenade, Maßnahme 4, sollte dann als Gemeinschaftsmaßnahme und in Abstimmung mit dem Landesstraßenbaubetrieb erfolgen. Die Verschiebung im MKFZ-Plan ist daher entsprechend eingearbeitet worden.

 

Dafür steht für das Projekt “Neuentwicklung Grundschul- und Hortstandort in der Grabenstraße 14” bereits in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 ein erhöhter Zufluss an Fördermitteln zur Verfügung. Dieser wird aufgrund der hohen Priorität und der bereits weit vorangeschrittenen Planung der Maßnahme in den angegebenen Haushaltsjahren benötigt.

 

Die Mittel für den Zaun an der Kindertagesstätte Gröningen wurden auf die Maßnahme “Neuentwicklung Grundschul- und Hortstandort” umgewidmet. Im Fortführungsantrag für das Programmjahr 2021 sind weitere Fördermittel für die Kindertagesstätte in Höhe von 1.566.600 EUR beantragt worden. Der Zaun kann erst nach der baulichen Umsetzung der Tief- und Hochbaumaßnahmen erneuert werden. Die Umsetzung ist Bestandteil des Fortführungsantrages für das Programmjahr 2021.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

Bürgermeister

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Ernst Brunner

 

 


Anlagen:

  • Anlage 1: derzeitiger Stand MKFZ-Plan aus FM-Bescheid, erstellt am 16.12.2020
  • Anlage 2: Entwurf geänderter MKFZ-Plan zur Beschlussfassung
  • Anlage 3: Begründung zu den Änderungen in den Programmjahren 2020 und 2021 Städtebauförderung “Lebendige Zentren”