Betreff
Fortführung des Städtebauförderprogramms "Lebendige Zentren" im Programmjahr 2021 und Aufnahme von Maßnahmen in den MKFZ-Plan für das PJ 2021 der Stadt Gröningen
Vorlage
GRÖ/143/20-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt die Fortführung des Städtebauförderprogramms „Lebendige Zentren“ im Programmjahr 2021 einschl. MKFZ-Plan sowie die Gesamtkostenfinanzierungsübersicht (GKFÜ) Programmjahr 2021 der Stadt Gröningen.

Der MKFZ-Plan und die GKFÜ einschl. Übersichtsplan sind Bestandteil des Beschlusses.

 


Begründung:

Bisher befand sich die Stadt Gröningen im Förderprogramm „KSG“. Im Rahmen der Neuausrichtung der Städtebauförderung wurde die Stadt Gröningen mit Schreiben des Landesverwaltungsamtes vom 16.04.2020 in das Förderprogramm „Lebendige Zentren“ – Säule 1 ab dem Programmjahr 2020 überführt.

Mit dem Fortführungsantrag PJ 2021 sollen vier Einzelmaßnahmen (EZM) im Durchführungszeitraum 2021 bis 2025 beantragt werden.

 

EZM 1 – Mit Vorlage der finalen Kostenberechnung des betreuenden Planungsbüros und dem Arbeitsstand zur Genehmigungsplanung wurden die Kosten der einzelnen Bauabschnitte nochmals überprüft. Die im PJ 2020 beantragten Mittel werden für den Bauabschnitt Sanierung des ehemaligen Fachkabinettes nicht auskömmlich sein, so dass Umschichtungen aus bewilligten Mitteln der PJ 2018 und 2019 erforderlich sind. Zur Absicherung der Gesamtfinanzierung des Grundschulstandortes sind die aufgeführten Bauabschnitte für die HHJ 2023 – 2025 zur Förderung zu beantragen.

 

EZM 2 – Die Umnutzung der Stallanlagen zu einer Kita werden im Januar 2021 durch den privaten Investor beginnen. Die Eröffnung soll im Januar 2022 erfolgen. Das erfordert eine straffe Planung und Ausschreibung, um die hierfür erforderlichen Maßnahmen im Außenbereich – Außenanlage, Spielplatz, Baufeldfreimachung, öffentliche Erschließung (Zuwegungen, Stellflächen)  zwingend im HHJ 2021 durchzuführen. Da die im PJ 2020 beantragten Mittel erst in HHJ 2020/2021 geplant waren, müssen auch hier Mittelumschichtungen aus den PJ 2018-2019 erfolgen. Eine verlässliche Kostenschätzung liegt uns erst mit der Planung vor, so dass für den Fortführungsantrag weitere Mittel für die vorbeschriebene Maßnahme aber auch für weitere Nachnutzungsprojekte der noch ungenutzten Stallanlagen beantragt werden sollen.

 

EZM 3 - Wie in den EZM 1 und 2 beschrieben, werden die angesprochenen Mittelumschichtungen zum Teil aus der Kita- und aus dem Kulturhausbewilligung erfolgen. Mit dem verbleibenden Budget des Kulturhauses werden das Rißmonitoring und Sanierungsvorbereitungen abgedeckt.

Die bauliche Umsetzung des Projektes Kita soll mit dem PJ 2021 komplett angemeldet werden. Wie Ihnen bereits bekannt ist, kam es aufgrund von denkmalrechtlichen Vorgaben zu zeitlichen Verzögerungen. Die erforderlichen planerischen Vorleistungen können jedoch abgesichert werden.

 

Die Anträge zur Mittelumschichtung und die nötigen Beschlüsse sollen dann erfolgen, wenn der Förderbescheid PJ 2020 vorliegt, so dass eine gesamtheitliche Betrachtung aller PJ in Bezug auf die Mittelaufteilungen in den HHJ möglich ist.

 

EZM 4 – Vergütung von Beauftragten für Leistungen im Rahmen der Umsetzung von Fördermaßnahmen, die nicht in den EZM gefördert werden können (u.a. förderrechtliche Begleitung von Projekten/Fortführungsanträge, Konzepterstellungen, Aufstellung/Fortschreibung Kosten- und Finanzierungsübersichten, Zwischenverwendungsnachweise).

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

X

 

2021-2025

4,645 Mio €

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

Bürgermeister

 


Ines Kühn

 

 

Fabian Stankewitz

 


Ernst Brunner

 

 


Anlagen:

Übersichtsplan

MKFZ-Plan

GKFÜ