Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat stimmt den Änderungen zu den Festsetzungen des B-Plan Gewerbegebiet II Gröningen (ALDI) auf Grund des Antrages der Deutschen Post AG zu.
Das Ergebnis ist den Bauherren mitzuteilen. Der vorliegende Antrag ist entsprechend positiv auszufertigen.
Begründung:
Der Bauherr, die Deutsche Post AG, NL Multikanalvertrieb, DHL-Packstation, Köthen, beabsichtigt auf dem Gelände des ALDIs eine DHL Packstation- Modular zu errichten. Hierfür reichte das Planungsbüro PLANWERK, Köthen eine Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes für das Bauvorhaben ein.
Der B-Plan „Gewerbegebiet II“ wurde für die Errichtung des ALDI-Marktes mit den dafür benötigten Festsetzungen genehmigt. Die Festsetzungen und hier speziell der vorgesehene Aufstellstandort für die DHL-Packstation befindet sich außerhalb der festgesetzten Baugrenze.
Ausnahmen von den Befreiungen der Festsetzungen können genehmigt werden, wenn die Ausnahmen aus städtebaulicher Sicht und mit den öffentlichen Belangen vertretbar sind.
Wie aus den beigefügten Anlagen ersichtlich wird, werden aus städtebaulicher Sicht und/oder Interessen von öffentlichen Belangen verletzt.
Das Vorhaben ordnet sich dem Gebäude des ALDI-Marktes unter und es erweitert die angebotenen Dienstleistungen der Bürger in Gröningen.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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X |
2020/21 |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde-bürgermeister |
Bürgermeister |
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Kerstin Bergner |
Fabian Stankewitz |
Ernst Brunner |
Anlagen:
Anlage 1: Antrag auf abweichende Bauweise
Anlage 2: Packstation auf dem Gelände des ALDI-Marktes