Beschlussvorschlag:

1.       Die Behandlung der im Rahmen der Beteiligungsverfahren nach §§ 2, 3 und 4 BauGB abgegebenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Abwägungstabelle wird bestätigt. Die Abwägung im Sinne des § 1 Abs. 7 BauGB der Stellungnahmen

-        Nr. 01 Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr

-        Nr. 03 Landkreis Börde und

-        Nr. 08 Landesamt für Denkmalpfleg und Archäologie

wird beschlossen.

Alle weiteren vorliegenden Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Die Abwägungstabelle wird Bestandteil des Beschlusses.

 

2.       Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kroppenstedt in der Fassung vom Oktober 2020 wird hiermit festgestellt und beschlossen. Die Begründung einschließlich Umweltbericht wird gebilligt.

 

Der Verbandsgemeindebürgermeister wird beauftragt, die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes bei der zuständigen höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.

 

Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Das maßstäbliche Planexemplar sowie die Begründung mit Umweltbericht und eine zusammenfassende Erklärung sind im Bauamt der Verbandsgemeinde während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereit zu halten. Über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu erteilen.

 


Begründung:

Der Verbandsgemeinderat Westliche Börde hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.07.2018 gemäß §§ 2 und 5 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, die Aufstellung der 4.Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kroppenstedt  einzuleiten. Der Beschluss wurde am 16.08.2018 öffentlich bekannt gemacht.

Der Vorentwurf wurde im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 07.01.2019 bis 31.01.2019 öffentlich ausgelegt.

Der Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kroppenstedt einschließlich Begründung und Umweltbericht wurde unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen ausgearbeitet. Der Verbandsgemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.09.2019 beschlossen, den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung (einschließlich Begründung und Umweltbericht) öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Der Beschluss wurde am 16.11.2019 öffentlich bekanntgemacht. Der Planungsentwurf hat in der Zeit vom 25.11.2019 – 10.01.2020 gemäß § 3 Abs.2 öffentlich zu jedermanns Einsicht ausgelegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs.2 bzw. § 2 Abs.2 BauGB um Stellungnahme zum Planungsentwurf gebeten. Die im Rahmen der Beteiligungsverfahren nach §§ 2, 3 und 4 BauGB abgegebenen Stellungnahmen sind geprüft worden. Der Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen ist erarbeitet und liegt der Beschlussvorlage zur Prüfung und Billigung als Anlage bei.

 

Der Beschluss zur Feststellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kroppenstedt kann gefasst werden.

 

 

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

 

 

Gefertigt

beteiligt

Verbandsgemeinde-bürgermeister

 

 

Sabine Pörner

 

 

 

 

 

Fabian Stankewitz

 

 


Anlagen:

-        Abwägungstabelle

-        F-Plan – Planzeichnung

-        F-Plan – Begründung