Hier: Öffentliche Auslegung des Entwurfes und Trägerbeteiligung
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnen am ehemaligen Sportplatz“ in der Gemeinde Ausleben nach § 13b i.V.m. § 34 Abs.4 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB).
Der Entwurf (Stand: März 2020) wird gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Des Weiteren wird beschlossen, dass die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung entsprechend § 4a Abs.2 BauGB durchgeführt wird.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Begründung:
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind die Entwürfe der Bauleitpläne mit der Begründung und den wesentlichen vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für 1 Monat öffentlich auszulegen.
Die öffentliche Auslegung ist der wesentlichste Verfahrensschritt im Planungsverfahren. In ihm wird die Grundlage dafür gelegt, dass die Gemeinde eine gerechte Abwägung nach § 2 Abs. 3 BauGB durchführen kann.
Auf die Einhaltung der Form- und Fristvorschriften für die öffentliche Auslegung ist daher größter Wert zu legen, um die Rechtskraft des Verfahrens sicher zu stellen.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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X |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister |
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Kerstin Bergner |
Fabian Stankewitz |
Dietmar Schmidt |
Anlagen:
Entwurf des B-Planes “Wohnen am ehemaligen Sportplatz” in
Ausleben mit Planteil (Stand: März 2020)