Betreff
Bebauungsplan "Wohnen am ehemaligen Sportplatz" in der Gemeinde Ausleben nach §13b BauGB
Hier: Öffentliche Auslegung des Entwurfes und Trägerbeteiligung
Vorlage
AUS/039/20-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnen am ehemaligen Sportplatz“ in der Gemeinde Ausleben nach § 13b i.V.m. § 34 Abs.4 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB).

Der Entwurf (Stand: März 2020) wird gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Des Weiteren wird beschlossen, dass die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung entsprechend § 4a Abs.2 BauGB durchgeführt wird.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 


Begründung:

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind die Entwürfe der Bauleitpläne mit der Begründung und den wesentlichen vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für 1 Monat öffentlich auszulegen.

Die öffentliche Auslegung ist der wesentlichste Verfahrensschritt im Planungsverfahren. In ihm wird die Grundlage dafür gelegt, dass die Gemeinde eine gerechte Abwägung nach § 2 Abs. 3 BauGB durchführen kann.

Auf die Einhaltung der Form- und Fristvorschriften für die öffentliche Auslegung ist daher größter Wert zu legen, um die Rechtskraft des Verfahrens sicher zu stellen.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

X

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

Bürgermeister

 

Kerstin Bergner

 

Fabian Stankewitz

 

 

Dietmar Schmidt

 

 


Anlagen:

Entwurf des B-Planes “Wohnen am ehemaligen Sportplatz” in Ausleben mit Planteil (Stand: März 2020)