Beschlussvorschlag:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Beschaffung von 22 digitalen Tafeln für alle Grundschulen der Verbandsgemeinde über die IKT-Förderung.

Zur Sicherstellung der Investitionsfinanzierung beschließt der Verbandsgemeinderat eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 23.500 € für das PSK 211100-21100-783115.

Die erforderliche Deckung in gleicher Betragshöhe nach § 105 Abs. 1 KVG LSA erfolgt aus dem PSK 571100-57100-785309.

 


Begründung:

Das Ziel der Verbandsgemeinde Westliche Börde ist die Digitalisierung der Schulen. Mit der Anbindung über den kommunalen Glasfaserausbau wird eine wesentliche Voraussetzung geschaffen werden. Daneben ist es aber auch erforderlich, eine Inhouse-Verkabelung durchzuführen und digitale Endgeräte anzuschaffen. Im Rahmen der Haushaltsplanung wurden Mittel aus dem Digitalpakt vorgesehen. Diese Mittel sind nicht auskömmlich für die Ausstattung mit digitalen Endgeräten sowie der notwendigen Inhouse-Verkabelung. Im Rahmen der Corona-Krise wurden die Mittel in der IKT-Richtlinie deutlich erhöht. Eine Beantragung der Förderung  aus dieser Maßnahme ist nur bis zum 30.09.2020 möglich. Bis zu diesem Termin ist eine detaillierte Netzplanung für die Inhouse-Verkabelung nicht möglich. Diese soll aus den Mitteln des Digitalpakts realisiert werden. Eine Beantragung der Mittel aus dem Digitalpakt ist bis zum 30.06.2021 möglich und wird entsprechend in der Verwaltung vorbereitet. Dennoch möchte die Verwaltung die Fördermittel aus der IKT-Richtlinie mit einem Fördermittelsatz von 75 Prozent in Anspruch nehmen. Daher schlägt die Verwaltung die Ausstattung der Grundschulen in Ausleben, Gröningen, Hamersleben und Kroppenstedt mit gesamt 22 interaktiven Schultafeln im Rahmen der IKT – Förderung vor. Die digitalen Tafeln können vorerst auch ohne die Anbindung an das Internet betrieben werden. Alle Schulleiterinnen wurden bezüglich dieses Verfahrens beteiligt und bestätigen einheitlich den Mehrwert für den täglichen Unterricht. Die digitalen Tafeln verfügen über jeweils zwei analoge Tafelflügel, so dass auch die altklassische Form der Tafel weiterhin genutzt werden kann.

 

Im Haushaltsplan 2020 sind insgesamt für den Digitalpakt der Grundschulen 153.500 € verteilt auf 5 PSK`s eingeplant wurden.

Für die geplanten Digitaltafeln sind im Vorfeld mehrere Angebote zur Preisermittlung eingeholt worden. Es besteht ein Finanzbedarf

von voraussichtlich 177.000 € insgesamt. Somit sind weitere finanzielle Mittel in Höhe von 23.500 € erforderlich.

Da der Digitalpakt in 2020 nicht mehr umsetzbar ist, jedoch die IKT-Förderung zusätzlich möglich wird und auch die Mehrwertsteuereinsparung

genutzt werden sollte (Potenzial immerhin hier ca. 3.800 €), wird vorgeschlagen, dieser überplanmäßigen Ausgabe zuzustimmen.

Die Mittel für den Digitalpakt (bauliche Arbeiten) müssen im Haushalt 2021 neu veranschlagt werden, da die Maßnahme wahrscheinlich in 2020 nicht mehr

umsetzbar ist (nur in Ferienzeiten möglich).

 

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

X

 

Gefertigt

Beteiligt

Verbandgemeinde-bürgermeister

 

 

Herr Hielmann

 

 

Herr Thamm (Kämmerei)

 

 

Fabian Stankewitz

 

 


Anlagen:

-       Beispiel für ein Medienpädagogisches Konzept

-       Technisches Trägerkonzept

-       Schulfachliche Stellungnahme (Landesschulamt)

-       Bestangebot – Smartboards

-       Bescheinigung zur Offline – Funktionalität