Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Ausleben beschließt:

1.            Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Bullenberg“  wird in der beiliegenden Form (Stand Juli 2020) bestätigt und die Begründung wird gebilligt.

2.            Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Bullenberg“ und die Begründung sind  nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Parallel ist die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.2 BauGB durchzuführen.

3.            Der Beschluss ist gemäß § 3 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

 


Begründung:

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.12.2019 die Aufstellung einer 1. Änderung des  B- Planes „Bullenberg“ in Ausleben beschlossen und öffentlich bekannt gemacht. Das Verfahren wird durch einen Investor durchgeführt und finanziert. Der städtebauliche Vertrag wurde durch die Vertragspartner geschlossen.

 

Der Investor hat für die Änderung des B-Planes das Planungsbüro IIP Westeregeln gebunden. Der Entwurf liegt nun vor und muss beraten und beschlossen werden.

 

Durch die Offenlegung des Entwurfes erhalten die Bürger die Gelegenheit Kenntnis über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu erhalten und können sich über die Neugestaltung oder Entwicklung der Gebiete und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung ihr Urteil bilden. Ihnen wird die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind ebenfalls zu unterrichten.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

X

2021/22

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

Bürgermeister

 

Kerstin Bergner

 

Fabian Stankewitz

 

 

Dietmar Schmidt

 

 


Anlagen:

Plan- und Textteil:

Begründung zum Entwurf der 1. Änderung des B-Planes “Bullenberg”