Betreff
Abwägungs- und Satzungsbeschluss Bebauungsplan "Neue Reihe/Neuer Hof" OT Wulferstedt zum B-Plan nach § 13b BauGB
Vorlage
AGB/035/20-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschießt den Abwägungs- und Satzungsbeschluss wie folgt:

 

1.             Die im Ergebnis der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes vom 07.01.2020 bis 04.022020 vorgebrachten Anregungen in den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit hat der Gemeinderat, mit dem in der Anlage „Abwägungskatlog“ aufgeführtem Ergebnis, geprüft.

Die Ergebnisse der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung entsprechen dem Abwägungskatalog (Seite 1 bis 19) als Anlage zum Abwägungsbeschluss.

Der Gemeinderat beschließt den Abwägungskatalog als Bestandteil des Abwägungsbeschlusses.

 

2.             Der Bürgermeister wird beauftragt, folgenden Träger öffentlicher Belange deren Hinweise den Inhalt des B-Planes wesentlich berühren vom Ergebnis der Abwägung Kenntnis zu geben:

                Die Abwägungsentscheidung erfolgte mit folgenden Ergebnissen:

 

a)            Berücksichtigt werden die Anregungen:

-              Gemeinde Am Großen Bruch

-              Landesamtes für Geologie und Bergwesen

b)            Teilweise berücksichtigt werden Anregungen:

-              Landkreis Börde

 

3.             Der Gemeinderat Am Großen Bruch beschließt den B-Plan des „Wohngebiet „Neue Reihe/ Neuer Hof“, OT Wulferstedt bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung (Stand April 2020).

                Die Begründung des Planes (Stand April 2020) wird gebilligt.

 

4.             Der Bürgermeister wird beauftragt den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB durch öffentliche Bekanntmachung in Kraft zu setzen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zeitgleich werden die Unterlagen ins gemeindliche Internet-Portal der Verbandsgemeinde Westliche Börde eingestellt.

 

5.             Der Gemeinderat beschließt den wirksamen Flächennutzungsplan (F-Plan) der Gemeinde Am Großen Bruch, für den Geltungsbereich des B-Planes „Wohngebiet „Neue Reihe/ Neuer Hof“, OT Wulferstedt im Wege der 1. Berichtigung anzupassen. Der Geltungsbereich ist als Wohngebiet (WA) gemäß § 5 Abs.2 Nr.1 BauGB darzustellen.

 

6.             Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Begründung:

Nach Eingang der Stellungnahmen der TÖB´s und der Öffentlichkeit wurden die vorgebrachten Anregungen ausgewertet. Die für das Vorhaben relevanten Anregungen sind im Abwägungskatalog festgehalten und müssen über einen Beschluss des Gemeinderates beschlossen werden. Der Beschluss und die Satzung mit den eingearbeiteten Änderungen aus dem Abwägungskatalog werden an die Träger öffentlicher Belange, die relevante Anregungen abgaben, versandt. Nun haben diese Träger nochmals eine Bearbeitungsfrist zur Prüfung der Unterlagen. Sind die Träger mit den Einarbeitungen einverstanden, so ist der Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zumachen.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

X

 

2020

10.000

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

Bürgermeister

 

Kerstin Bergner

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Klaus Graßhoff

 

 


Anlagen:

Anlage 1: Abwägungskatalog

Anlage 2: Satzung “Neue Reihe/Neuer Hof” (Stand April 2020) mit Begründung und Planteil