Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat Ausleben beschließt den Abschluss des Vertrages nach § 92 Abs. 3 KVG LSA mit der Verbandsgemeinde Westliche Börde für die Sanierung der Kindertagesstätte Ottleben.
Begründung:
Die Notwendigkeit
dieser Vereinbarung ergibt sich aus § 92 Abs. 3 Satz 3 des
Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt, insbesondere durch die
letzte Änderung des Gesetztes vom 22. Juni 2018 (GVBl. LSA S. 166), die eine
Vereinbarung zur Regelung der Einzelheiten zur Nutzung, Durchführung von
Maßnahmen (Investitions-Instandsetzungs- und Unterhaltungsmaßnahmen) sowie
deren Finanzierung vorschreibt. Der Vertrag wurde zur Prüfung bei der
Kommunalaufsicht eingereicht. Diese gab noch Hinweise, welche im Vertrag
eingearbeitet wurden.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister |
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Frau Schliebener Herr Thamm |
Fabian Stankewitz |
Herr Schmidt |
Anlagen:
- Vertrag
- Beschlüsse
- Kostenermittlung
- Kostenaufteilung