Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat Ausleben beschließt den Abschluss des Vertrages nach § 92 Abs. 3 KVG LSA mit der Verbandsgemeinde Westliche Börde für die Sanierung der Kindertagesstätte Ottleben.

 

 


Begründung:

Die Notwendigkeit dieser Vereinbarung ergibt sich aus § 92 Abs. 3 Satz 3 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt, insbesondere durch die letzte Änderung des Gesetztes vom 22. Juni 2018 (GVBl. LSA S. 166), die eine Vereinbarung zur Regelung der Einzelheiten zur Nutzung, Durchführung von Maßnahmen (Investitions-Instandsetzungs- und Unterhaltungsmaßnahmen) sowie deren Finanzierung vorschreibt. Der Vertrag wurde zur Prüfung bei der Kommunalaufsicht eingereicht. Diese gab noch Hinweise, welche im Vertrag eingearbeitet wurden.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

Bürgermeister

Frau Schliebener
beteiligt:

Herr Thamm

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Herr Schmidt

 

 


Anlagen:

  • Vertrag
  • Beschlüsse
  • Kostenermittlung
  • Kostenaufteilung