Beschlussvorschlag:
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Westliche Börde fasst folgenden Beschluss:
1. Der Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kroppenstedt einschließlich Begründung und Umweltbericht werden in der Fassung vom Juli 2019 gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes einschließlich Begründung und Umweltbericht sind nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen und die nach § 4 Abs. 2 BauGB Beteiligten sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
3. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
Begründung:
Der Verbandsgemeinderat hat in der Sitzung vom 19.07.2018 die Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kroppenstedt beschlossen.
Mit der Erstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes hat der Investor das Büro Arch-Bau-Borne GmbH, Bördeaue OT Unseburg, beauftragt.
In der Zeit vom 07.01.2019 bis 31.01.2019 lag der Vorentwurf der F-Plan-Änderung einschließlich Begründung mit Umweltbericht öffentlich aus. Zeitgleich wurden die Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die eigegangenen Stellungnahmen wurden im vorliegenden Entwurf der F-Plan-Änderung (Stand: Juli 2019) eingearbeitet.
Der Entwurf des zu ändernden Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung und Umweltbericht sind nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen und die nach § 4 Abs. 2 BauGB Beteiligten sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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X |
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Gefertigt |
Beteiligt |
Verbandsgemeinde-bürgermeister |
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Sabine Pörner |
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Fabian Stankewitz |
Anlagen:
Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kroppenstedt – Sonderbaufläche Windenergie – einschließlich Begründung und Umweltbericht – Stand: Juli 2019