Sachverhalt:
Die Verbandsgemeinde
erhält nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung
der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen Fördermittel in Höhe von
234.568 Euro. Ein Eigenanteil von 10 % an den zuwendungsfähigen Ausgaben ist
von der Verbandsgemeinde zu erbringen, sodass insgesamt Mittel in Höhe von
260.632 Euro zur Verfügung stehen. Förderfähig sind Investitionen für die
Sanierung, den Umbau und die Erweiterung von Schulgebäuden. Mit Beschluss des
Verbandsgemeinderates sollen diese Mittel für die Grundschule Kroppenstedt
verwendet werden. Anträge sind bis zum 31.12.2019 an den Fördergeber zu
stellen. Die Zweckbindungsfrist für die geförderten Maßnahmen beträgt nach der
RL Schulinfrastruktur 5 Jahre.
Folgende Maßnahmen
sollen durchgeführt werden:
- Brandschutztechnische Ertüchtigung
des Erdgeschosses des
Grundschulbereiches
- Brandschutztechnische Abschottung
zum Obergeschoss (leerstehend und
ungenutzt)
- Erneuerung der Elektroinstallation
des Flures im EG und der Schnittstellen
zur späteren Erneuerung in den
Räumen
- Erneuerung der Außentüren
- Folgemaßnahmen durch den baulichen
Eingriff (Maler-,
Fußbodenarbeiten)
Die Maßnahme ist
planerisch angearbeitet, Kostenschätzungen liegen vor. Auch die
Brandschutzplanung liegt beim Landkreis Börde zur Genehmigung vor, sodass sie
beantragt und umgesetzt werden kann.
Anlagenverzeichnis:
Grundrissplan EG