Sachverhalt:
Grobkostenschätzung der Baugebiete "Hederslebener
Weg" in Gröningen und "Heinrich-Julius-Str." Gröningen
1. B-Plan nach 13b Baugebiet "Hederslebener
Weg" in Gröningen
Die Stadträte der
Stadt Gröningen haben mehrere Anfragen von Bauwilligen erhalten, die Bauplätze
in Gröningen suchen. Die Verwaltung erhielt vom Stadtrat den Auftrag, geeignetes Bauland zu finden
Der Bauplatz
"Hederslebener Weg" bot sich an. Eine entsprechende Bauleitplanung
muss erstellt werden, damit hier Bauplätze entstehen können. Als geeignetes
Büro zur Durchführung des Bauleitverfahrens
wurde das Planungsbüro IVW Magdeburg, Calbische Str. in Magdeburg
ausgewählt. Dem Stadtrat liegt der Aufstellungsbeschluss für das
Bauleitverfahren vor. Im Baugesetzbuch ist der Verfahrensablauf
festgeschrieben. Schätzungsweise wird das Verfahren ca. im 1. Quartal zum Abschluss kommen können, sofern es keine
Auflagen/Änderungen im Träger Öffentlicher Belange -Verfahren (TÖB-Verfahren)
gibt.
Weiterhin
beauftragten die Stadträte die Verwaltung mit der Errechnung des
Verkaufspreises für den Quadratmeter Bauland. Die Grobkostenschätzung stellt
nur eine Tendenz dar (weitere Erklärungen unter Anlage 1).
Zurzeit laufen noch
die Verkaufsverhandlungen zum Erwerb des Grund und Bodens mit dem Eigentümer.
Eine Beschlussvorlage wurde für die Stadtratssitzung vorbereitet. In der
vorgelagerten Hauptausschusssitzung ist die Vorlage abgesetzt wurden.
Derzeit wurde mit
den Honorarkosten für das Bauleitverfahren, Erwerb des Grund und Bodens und den
grob geschätzten Kosten für die Erschließung ein Grobkostenschätzwert von ca.
57 €/m² ermittelt (Anlage 1: Grobkostenschätzung).
Als weitere Anlage
wurde eine Übersicht des Baugebietes mit einer möglichen Parzellierung
beigefügt (Anlage 2: Parzellierung).
2. B-Plan nach 13a Baugebiet
"Heinrich-Julius-Str." in Gröningen
Auch dieses
Baugebiet ist ähnlich des Ablaufes des B-Plan-Verfahrens nach 13b Baugebiet
"Hederslebener Weg" in Gröningen. Bevor das Plangebiet
"Heinrich-Julius-Str." in Gröningen beplant werden kann, muss
Baufreiheit geschaffen werden. Das bedeutet den Abbruch der Gebäude und Klärung
von Eigentumsverhältnissen bzw. Ankauf von Grund und Boden. Dann erst kann mit
dem Verfahren begonnen werden.
Schätzungsweise wird
das Verfahren ca. im 3. - 4. Quartal zum Abschluss kommen können, sofern es
keine Auflagen/Änderungen im TÖB-Verfahren gibt.
Weiterhin
beauftragten die Stadträte die Verwaltung mit der Errechnung des
Verkaufspreises für den Quadratmeter Bauland. Die Grobkostenschätzung stellt
nur eine Tendenz dar. Derzeit wurde mit den Honorarkosten für das
Bauleitverfahren und den grob geschätzten Kosten für die Erschließung ein
Grobkostenschätzwert von ca. 73 €/m² ermittelt (weitere Erklärungen unter
Anlage 3).
Als weitere Anlage
wurde eine Übersicht des Baugebietes mit einer möglichen Parzellierung
beigelegt ( Anlage 4: Parzellierung).
Anlagenverzeichnis:
zu Punkt 1: Anlage 1: Grobkostenschätzung
Anlage 2:
Parzellierung
zu Punkt 2: Anlage 3: Grobkostenschätzung
Anlage 4:
Parzellierung