Sachverhalt:

 

Grobkostenschätzung der Baugebiete "Hederslebener Weg" in Gröningen und "Heinrich-Julius-Str." Gröningen

 

1. B-Plan nach 13b Baugebiet "Hederslebener Weg" in Gröningen

Die Stadträte der Stadt Gröningen haben mehrere Anfragen von Bauwilligen erhalten, die Bauplätze in Gröningen suchen. Die Verwaltung erhielt vom Stadtrat den  Auftrag, geeignetes Bauland zu finden

Der Bauplatz "Hederslebener Weg" bot sich an. Eine entsprechende Bauleitplanung muss erstellt werden, damit hier Bauplätze entstehen können. Als geeignetes Büro zur Durchführung des Bauleitverfahrens  wurde das Planungsbüro IVW Magdeburg, Calbische Str. in Magdeburg ausgewählt. Dem Stadtrat liegt der Aufstellungsbeschluss für das Bauleitverfahren vor. Im Baugesetzbuch ist der Verfahrensablauf festgeschrieben. Schätzungsweise wird das Verfahren ca. im 1. Quartal  zum Abschluss kommen können, sofern es keine Auflagen/Änderungen im Träger Öffentlicher Belange -Verfahren (TÖB-Verfahren) gibt.

 

Weiterhin beauftragten die Stadträte die Verwaltung mit der Errechnung des Verkaufspreises für den Quadratmeter Bauland. Die Grobkostenschätzung stellt nur eine Tendenz dar (weitere Erklärungen unter Anlage 1).

 

Zurzeit laufen noch die Verkaufsverhandlungen zum Erwerb des Grund und Bodens mit dem Eigentümer. Eine Beschlussvorlage wurde für die Stadtratssitzung vorbereitet. In der vorgelagerten Hauptausschusssitzung ist die Vorlage abgesetzt wurden.

Derzeit wurde mit den Honorarkosten für das Bauleitverfahren, Erwerb des Grund und Bodens und den grob geschätzten Kosten für die Erschließung ein Grobkostenschätzwert von ca. 57 €/m² ermittelt (Anlage 1: Grobkostenschätzung).

 

Als weitere Anlage wurde eine Übersicht des Baugebietes mit einer möglichen Parzellierung beigefügt (Anlage 2: Parzellierung).

 

 

2. B-Plan nach 13a Baugebiet "Heinrich-Julius-Str." in Gröningen

Auch dieses Baugebiet ist ähnlich des Ablaufes des B-Plan-Verfahrens nach 13b Baugebiet "Hederslebener Weg" in Gröningen. Bevor das Plangebiet "Heinrich-Julius-Str." in Gröningen beplant werden kann, muss Baufreiheit geschaffen werden. Das bedeutet den Abbruch der Gebäude und Klärung von Eigentumsverhältnissen bzw. Ankauf von Grund und Boden. Dann erst kann mit dem Verfahren begonnen werden.

Schätzungsweise wird das Verfahren ca. im 3. - 4. Quartal zum Abschluss kommen können, sofern es keine Auflagen/Änderungen im TÖB-Verfahren gibt.

Weiterhin beauftragten die Stadträte die Verwaltung mit der Errechnung des Verkaufspreises für den Quadratmeter Bauland. Die Grobkostenschätzung stellt nur eine Tendenz dar. Derzeit wurde mit den Honorarkosten für das Bauleitverfahren und den grob geschätzten Kosten für die Erschließung ein Grobkostenschätzwert von ca. 73 €/m² ermittelt (weitere Erklärungen unter Anlage 3).

 

Als weitere Anlage wurde eine Übersicht des Baugebietes mit einer möglichen Parzellierung beigelegt ( Anlage 4: Parzellierung).

 


Anlagenverzeichnis:

 

zu Punkt 1:         Anlage 1: Grobkostenschätzung

                               Anlage 2: Parzellierung

zu Punkt 2:         Anlage 3: Grobkostenschätzung

                               Anlage 4: Parzellierung