Der Vorsitzende und die Stadträte Anja Krüger, Gilbert Krüger nehmen im Zuschauerraum platz.

Herr Torsten Warnecke übernimmt die Leitung der Sitzung.

 

Der Stadtrat der Stadt Kroppenstedt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.Juni 2018 gemäß §§ 2 und 5 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, die Aufstellung des Bebauungsplanes einzuleiten. Der Beschluss wurde öffentlich bekannt gemacht.

 

Herr Warnecke erläutert die Vorlage.

 

Die vorliegende Satzung des Bebauungsplanes „Windpark“ in Kroppenstedt entspricht in der Art der baulichen Nutzung vollumfänglich den Darstellungen der am 11.01.2021 beschlossen 4. Änderung des Flächennutzungsplans Kroppenstedt.

Somit ist anzunehmen, dass der Bebauungsplan aus den künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt sein wird (§ 8 Abs. 3 Satz 2 BauGB). 

 

Der Bebauungsplanes „Windpark“ in Kroppenstedt kann gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen werden.

 

Herr Warnecke bittet um Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

8

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

Frau und Herr Krüger, sowie der Vorsitzende Herr Willamowski, nehmen wieder an der Sitzung teil.