Betreff
Ergänzungssatzung Birkensiedlung im OT Kloster Gröningen; hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
GRÖ/262/19-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Birkensiedlung“ für das Gebiet Gemarkung Gröningen, Flur 22,  Flurstücke 163 und 164 (siehe Kartenauszug) gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 sowie Abs. 5 und 6 BauGB in der derzeit geltenden Fassung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

Mit der Erstellung der Ergänzungssatzung wird das Büro für Stadt-, Regional- und Dorfplanung Dipl.-Ing. Jaqueline Funke, Abendstraße 14a, 39167 Irxleben beauftragt.

 


Begründung:

 

Die Stadt Gröningen ist Eigentümerin des Grundstücks Flur 22 Flurstück 163. Das Flurstück 164 der Flur 22 erwirbt die Stadt Gröningen von der BVVG (siehe Eilentscheidung des Bürgermeisters). Beide Flurstücke liegen in der Birkensiedlung und schließen sich an die vorhandene Bebauung auf der westlichen Seite der Birkensiedlung an. Eine Bebauung dieser beiden Flurstücke bietet sich daher an. Jedoch befinden sich beide Flurstücke im Außenbereich, so dass eine Bebauung nicht ohne weiteres möglich ist. Um hier Baurecht zu schaffen, ist die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens erforderlich. Zur bauplanungsrechtlichen Sicherung der Errichtung von Einfamilienhäusern auf den genannten Flurstücken sind die Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 oder die Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13a i.V.m. § 13b BauGB ohne Erstellung einer Umweltprüfung möglich.  Zur Realisierung ist der Erlass einer Ergänzungssatzung ausreichend, da hier ohne zu großen Planungs- und Kostenaufwand Planungsrecht geschaffen wird. 

 

Das Verfahren zum Erlass einer Ergänzungssatzung ist analog dem eines B-Planes durchzuführen (Aufstellungsbeschluss, Billigung des Satzungsentwurfes, öffentliche Auslegung des Entwurfes für 4 Wochen mit Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, Abwägung der eingegangen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss).

Mit der Aufstellung der Ergänzungssatzung „Birkensiedlung“ werden folgende Ziele und Zwecke angestrebt:

-        Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den Innenbereich und

-        Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen zur Errichtung von (zwei) Einfamilienhäusern mit Garage/Carport.

 

Durch den Aufstellungsbeschluss wird das Bauleitplanverfahren eingeleitet und die Grundlage für die Schaffung des Planungsrechts für die vorgenannten Flurstücke gegeben.

 

Die Stadt Gröningen wird als Eigentümerin der beiden Flurstücke das Verfahren durchführen.                Mit der Erstellung der Satzung soll das Büro für Stadt-, Regional- und Dorfplanung Dipl.-Ing. Jaqueline Funke, Abendstraße 14a, 39167 Irxleben beauftragt. Das Büro ist ein leistungsstarker, kompetenter und zuverlässiger Partner auf dem Gebiet der Bauleitplanung. Die Kosten werden laut Kostenangebot vom 22.04.2019 ca. 4.000 € betragen. Im Haushaltsplan 2019 sind 16.000 € für Bauleitplanverfahren eingestellt, davon sind 15.000 € für die Erstellung des B-Planes Heinrich-Julius-Straße/Edelhof vorgesehen.  Da dieses Verfahren noch nicht begonnen wurde und folglich 2019 nicht zum Abschluss kommen wird, werden die für 2019 beantragten Mittel nicht in voller Höhe benötigt und können für die Erstellung o.g. Satzung eingesetzt werden. 

 

Gesetzliche Grundlagen:

§§ 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 sowie Abs. 5 und 6 BauGB i.V.m. § 9 Abs. 1 und 6 BauGB sowie § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB und § 10 Abs. 3 BauGB

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

X

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-bürgermeister

Bürgermeister

 

 

Sabine Pörner

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Ernst Brunner

 


Anlagen:

Kartenauszug