Betreff
Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung "LindengartenII" Kroppenstedt;
hier: Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
Vorlage
KRS/106/19-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Kroppenstedt stimmt dem Abschluss des städtebaulichen

Vertrages zwischen der Stadt Kroppenstedt und Herrn Christoph Dannenberg,

wohnhaft in Kroppenstedt, Am Sportplatz 1, für das Bauleitplanverfahren

Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung „Lindengarten II“ in Kroppenstedt in

der vorliegenden Form zu.

Der Vertrag ist in der  Anlage beigefügt und Bestandteil des Beschlusses.

 

Der Vorhabenträger übernimmt alle anfallenden Kosten des

Bauleitplanverfahrens.

 

 

 

 


Begründung:

 

Herr Christoph Dannenberg stellte mit Schreiben vom 06.03.2019 den Antrag auf Einleitung eines entsprechenden Bauleitplanverfahrens, um die Bebauung einer Teilfläche des Flurstücks 244/122 in der Flur 10 mit einem Einfamilienhaus mit Garage zu ermöglichen. Der Stadtrat Kroppenstedt hat in seiner Sitzung am 04.04.2019 dem Antrag zugestimmt und die Aufstellung einer Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung für Teilflächen der Flurstücke 346/120, 325/121, 326/121 und 244/122 der Flur 10 beschlossen.

Die Umsetzung des Bauleitplanverfahrens (hier: Erstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB) kann die Gemeinde nach § 11 Abs. 1 BauGB auf Vorhabenträger übertragen und städtebauliche Verträge abschließen.  Die Verantwortung der Gemeinde für das gesetzlich vorgeschriebene Planaufstellungsverfahren bleibt dabei unberührt. Ein städtebaulicher Vertrag bedarf der Schriftform.

 

Herr Christoph Dannenberg hat als Vorhabenträger bereits das Büro für Stadt-, Regional- und Dorfplanung Dipl.-Ing. Jaqueline Funke, geschäftsansässig in 39167 Irxleben, Abendstraße 14a, zur Durchführung der Bauleitplanung beauftragt. Die Kosten trägt der Vorhabenträger.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeindebürger-meister

Bürgermeister

 

 

Pörner

 

 

Stankewitz

 

 

Willamowski

 

 


Anlagen:

Entwurf städtebaulicher Vertrag