hier: Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat der Stadt Kroppenstedt stimmt dem Abschluss des städtebaulichen
Vertrages
zwischen der Stadt Kroppenstedt und Herrn Christoph Dannenberg,
wohnhaft
in Kroppenstedt, Am Sportplatz 1, für das Bauleitplanverfahren
Abgrenzungs-
und Einbeziehungssatzung „Lindengarten II“ in Kroppenstedt in
der
vorliegenden Form zu.
Der
Vertrag ist in der Anlage beigefügt und
Bestandteil des Beschlusses.
Der
Vorhabenträger übernimmt alle anfallenden Kosten des
Bauleitplanverfahrens.
Begründung:
Herr Christoph Dannenberg stellte mit Schreiben vom 06.03.2019 den Antrag auf Einleitung eines entsprechenden Bauleitplanverfahrens, um die Bebauung einer Teilfläche des Flurstücks 244/122 in der Flur 10 mit einem Einfamilienhaus mit Garage zu ermöglichen. Der Stadtrat Kroppenstedt hat in seiner Sitzung am 04.04.2019 dem Antrag zugestimmt und die Aufstellung einer Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung für Teilflächen der Flurstücke 346/120, 325/121, 326/121 und 244/122 der Flur 10 beschlossen.
Die Umsetzung des Bauleitplanverfahrens (hier: Erstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB) kann die Gemeinde nach § 11 Abs. 1 BauGB auf Vorhabenträger übertragen und städtebauliche Verträge abschließen. Die Verantwortung der Gemeinde für das gesetzlich vorgeschriebene Planaufstellungsverfahren bleibt dabei unberührt. Ein städtebaulicher Vertrag bedarf der Schriftform.
Herr Christoph Dannenberg hat als Vorhabenträger bereits das Büro für Stadt-, Regional- und Dorfplanung Dipl.-Ing. Jaqueline Funke, geschäftsansässig in 39167 Irxleben, Abendstraße 14a, zur Durchführung der Bauleitplanung beauftragt. Die Kosten trägt der Vorhabenträger.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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Gefertigt |
Verbandsgemeindebürger-meister |
Bürgermeister |
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Pörner |
Stankewitz |
Willamowski |
Anlagen:
Entwurf städtebaulicher Vertrag