Beschlussvorschlag:
1.
Der Stadtrat Kroppenstedt
hat die zur Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung „Lindengarten“ eingegangenen
Stellungnahmen der Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange mit folgendem Ergebnis geprüft:
teilweise berücksichtigt wird: Landkreis
Börde
siehe Anlage (Seiten 1 bis 6)
Die Anlage wird Bestandteil des
Beschlusses.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und Träger öffentlicher Belange, die Anregungen
erhoben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu
setzen.
2. Aufgrund des § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 sowie Abs. 5 und 6 Baugesetzbuch
i.V.m. § 10 Baugesetzbuch beschließt der Stadtrat Kroppenstedt die Abgrenzungs- und
Einbeziehungssatzung „Lindengarten“, bestehend
aus der Planzeichnung und der Begründung, als Satzung. Der Plan und die
Begründung (Stand: Mai 2019) werden gebilligt.
3.
Der Bürgermeister wird
beauftragt, die Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung „Lindengarten“ durch öffentliche Bekanntmachung des
Satzungsbeschlusses in Kraft zu setzen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan
mit der Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt
Auskunft verlangt werden kann.
Begründung:
Nach Abschluss des Verfahrens ist über die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung „Lindengarten“ eingegangenen Anregungen zu entscheiden (Abwägungsgebot). Die Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung ist danach durch den Satzungsbeschluss festzustellen.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister |
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Pörner |
Fabian Stankewitz |
Willamowski |
Anlagen:
Abwägungstabelle zu den eingegangenen Stellungnahmen
Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung “Lindengarten, bestehend aus Begründung und Planzeichnung, Stand Mai 2019