– 2. Teilfortschreibung „Gesamtmaßnahme „Stadtbildung-Bildungsstadt“ im Städtebauförderprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden“
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die 2.
Teilfortschreibung des ISEK Gröningen 2030 für die Gesamtmaßnahme
„Stadtbildung-Bildungsstadt“ im Städtebauförderprogramm „Kleinere Städte und
Gemeinden“ in der vorliegenden Form.
Begründung:
Die Stadt Gröningen nimmt am
Städtebauförderprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche
Zusammenarbeit und Netzwerke“ teil. Voraussetzung für Fördermittelzuweisungen
laut Städtebauförderrichtlinie Sachsen-Anhalt ist ein „unter Bürgerbeteiligung zwischen
den Gemeinden verbindlich abgestimmtes überörtliches integriertes
Entwicklungskonzept“. In diesem Sinne hat sich die Stadt Gröningen ein
Integriertes Stadtentwicklungskonzept 2030 erarbeitet, welches in der
Stadtratssitzung am 25.04.2016 beschlossen wurde.
Eine erste Teilfortschreibung im November
2017 hatte die Überprüfung, Aktualisierung und Fokussierung der Aussagen des
ISEK auf die Gesamtmaßnahme „Stadtbildung-Bildungsstadt“ im
Städtebauförderprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche
Zusammenarbeit und Netzwerke“ zum Inhalt. Die 1. Teilfortschreibung wurde in
der Stadtratssitzung am 07.05.2018 beschlossen.
Sich ständig ändernde Herausforderungen aber
auch Handlungsmöglichkeiten gilt es sukzessive in das ISEK einzupflegen.
Ein Handlungsfeld des ISEK beinhaltet
folgende Zielsetzung:
„Die Stadt stellt sich auf die Bedürfnisse
der wachsenden Zahl älterer Bürger ein und nutzt deren Potentiale durch eine
Profilierung zur barrierearmen Kommune. Bei jedem baulichen Eingriff in den
öffentlichen Raum wird geprüft, ob gleichzeitig Barrieren reduziert werden
können.“
Mit Schreiben des LVWA vom 12.06.2017 wurde
ergänzend die Herstellung und Änderung von Erschließungsanlagen mit in die
Förderkulisse KSG aufgenommen, so dass sich auch eine Möglichkeit der
Finanzierung von Einzelmaßnahmen erschließt.
Mit der 2. Teilfortschreibung soll dieses
Handlungsziel konkretisiert werden. Es beinhaltet eine Bestandsaufnahme und
Erarbeitung der Wegevernetzung zwischen Bereichen des Gemeinwesens, der
Versorgung sowie von ÖPNV-Haltepunkten und legt zukünftige Schwerpunktmaßnahmen
zur Errichtung einer barrierearmen Infrastruktur fest. Diese Maßnahmen sollen
mit Hilfe der Städtebauförderung in den kommenden Jahren realisiert werden.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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X |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- |
Bürgermeister |
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Ines Kühn |
Herr Stankewitz |
Ernst Brunner |
Anlagen:
2. Teilfortschreibung ISEK Gröningen 2030 vom April 2019