Betreff
Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Gröningen 2030
– 2. Teilfortschreibung „Gesamtmaßnahme „Stadtbildung-Bildungsstadt“ im Städtebauförderprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden“
Vorlage
GRÖ/259/19-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt die 2. Teilfortschreibung des ISEK Gröningen 2030 für die Gesamtmaßnahme „Stadtbildung-Bildungsstadt“ im Städtebauförderprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden“ in der vorliegenden Form.

 

 


Begründung:

Die Stadt Gröningen nimmt am Städtebauförderprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ teil. Voraussetzung für Fördermittelzuweisungen laut Städtebauförderrichtlinie Sachsen-Anhalt ist ein „unter Bürgerbeteiligung zwischen den Gemeinden verbindlich abgestimmtes überörtliches integriertes Entwicklungskonzept“. In diesem Sinne hat sich die Stadt Gröningen ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept 2030 erarbeitet, welches in der Stadtratssitzung am 25.04.2016 beschlossen wurde.

Eine erste Teilfortschreibung im November 2017 hatte die Überprüfung, Aktualisierung und Fokussierung der Aussagen des ISEK auf die Gesamtmaßnahme „Stadtbildung-Bildungsstadt“ im Städtebauförderprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ zum Inhalt. Die 1. Teilfortschreibung wurde in der Stadtratssitzung am 07.05.2018 beschlossen.

 

Sich ständig ändernde Herausforderungen aber auch Handlungsmöglichkeiten gilt es sukzessive in das ISEK einzupflegen.

 

Ein Handlungsfeld des ISEK beinhaltet folgende Zielsetzung:

„Die Stadt stellt sich auf die Bedürfnisse der wachsenden Zahl älterer Bürger ein und nutzt deren Potentiale durch eine Profilierung zur barrierearmen Kommune. Bei jedem baulichen Eingriff in den öffentlichen Raum wird geprüft, ob gleichzeitig Barrieren reduziert werden können.“

 

Mit Schreiben des LVWA vom 12.06.2017 wurde ergänzend die Herstellung und Änderung von Erschließungsanlagen mit in die Förderkulisse KSG aufgenommen, so dass sich auch eine Möglichkeit der Finanzierung von Einzelmaßnahmen erschließt.

 

Mit der 2. Teilfortschreibung soll dieses Handlungsziel konkretisiert werden. Es beinhaltet eine Bestandsaufnahme und Erarbeitung der Wegevernetzung zwischen Bereichen des Gemeinwesens, der Versorgung sowie von ÖPNV-Haltepunkten und legt zukünftige Schwerpunktmaßnahmen zur Errichtung einer barrierearmen Infrastruktur fest. Diese Maßnahmen sollen mit Hilfe der Städtebauförderung in den kommenden Jahren realisiert werden.

 

 

 

 

 

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

X

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-
bürgermeister

Bürgermeister

 

 

Ines Kühn

 

 

Herr Stankewitz

 

 

Ernst Brunner

 

 


Anlagen:

2. Teilfortschreibung ISEK Gröningen 2030 vom April 2019