Betreff
Feldwege in der Gemeinde Am Großen Bruch
Vorlage
AGB/171/19-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat der Gemeinde Am Großen Bruch beschließt, dass die Feldwege und sonstigen Wege laut Anlage wie folgt geführt werden:

 

1. Sie sollen als sonstige öffentliche Straßen und Wege der Gemeinde Am Großen Bruch gewidmet werden. Widmungsbeschränkungen (u.a. „nur für Land- und Forstwirtschaft“) sind möglich. Die Wege sind in das Straßenbestandsverzeichnis der Gemeinde Am Großen Bruch aufzunehmen. Baulastträger ist je nach Eigentum der Flurstücke die Gemeinde oder die Separation.

 

                                                               ODER

 

2. Die betroffenen Wege werden zu Privatwegen der Gemeinde Am Großen Bruch bzw. der Separation erklärt. Die Wege werden nicht in das Straßenbestandsverzeichnis der Gemeinde Am Großen Bruch aufgenommen. Sie sind einzuziehen und das Verfahren ist durch die Verwaltung einzuleiten.

 

 


Begründung:

Nach der bisherigen Rechtsauffassung und nach ehemaligen DDR-Recht handelt es sich bei allen ländlichen Wegen um sogenannte „öffentliche Betriebsstraßen“. Nach der Wende hätte per Beschluss festgelegt werden müssen, ob diese Wege als sonstige öffentliche Straßen und Wege gewidmet oder zu Privatwegen erklärt werden.

 

Laut Aktenlage wurde dieser Beschluss bisher nicht gefasst.

 

Auswirkungen bei der Widmung zu sonstigen öffentlichen Straßen und Wege der Gemeinde bzw. Separation:

Die Gemeinde bzw. Separation ist verkehrssicherungs- und unterhaltungspflichtig. Eine Beschilderung gemäß STVO ist möglich.

 

Auswirkungen bei der Erklärung zu Privatwegen der Gemeinde bzw. Separation:

Die Gemeinde bzw. die Separation ist nicht verkehrssicherungs- und unterhaltungspflichtig. Es gilt das Waldgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (WaldG LSA). Danach ist das Befahren der Wege mit Kraftfahrzeugen generell verboten, Ausnahmen regelt das WaldG LSA jedoch im § 4 (u.a. Personen mit Einwilligung des Grundeigentümers, also der Gemeinde bzw. der Separation; Personen im Rahmen der befugten Jagdausübung; Bedienstete von Behörden mit behördlichen Auftrag). Eine eigene Beschilderung der Wege ist möglich.

 

Einige damals bestandene Wege, die heute nur noch als Baumreihen bzw. Grasnarben oder in der Örtlichkeit nicht mehr bestehen (z.B. wegen Überpflügen), werden mit diesem Beschluss zu Privatflächen der Gemeinde erklärt. Diese Wege sind auf der beigefügten Karte nicht mehr enthalten.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

X

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-bürgermeister

Bürgermeister

 


Herr Kammrath

 

 

Herr Stankewitz

 

 

Herr Graßhoff

 

 


1. Kartenauszug Wege Hamersl., Gunsl., Neuwegersl.

2. Kartenauszug Wege Wulferstedt, Neudamm