Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Am Großen Bruch
beschließt, dass die Feldwege und sonstigen Wege laut Anlage wie folgt geführt
werden:
1. Sie sollen als sonstige öffentliche Straßen
und Wege der Gemeinde Am Großen Bruch gewidmet werden. Widmungsbeschränkungen
(u.a. „nur für Land- und Forstwirtschaft“) sind möglich. Die Wege sind in das
Straßenbestandsverzeichnis der Gemeinde Am Großen Bruch aufzunehmen.
Baulastträger ist je nach Eigentum der Flurstücke die Gemeinde oder die
Separation.
ODER
2. Die betroffenen Wege werden zu Privatwegen
der Gemeinde Am Großen Bruch bzw. der Separation erklärt. Die Wege werden nicht
in das Straßenbestandsverzeichnis der Gemeinde Am Großen Bruch aufgenommen. Sie
sind einzuziehen und das Verfahren ist durch die Verwaltung einzuleiten.
Begründung:
Nach der bisherigen
Rechtsauffassung und nach ehemaligen DDR-Recht handelt es sich bei allen
ländlichen Wegen um sogenannte „öffentliche Betriebsstraßen“. Nach der Wende
hätte per Beschluss festgelegt werden müssen, ob diese Wege als sonstige öffentliche
Straßen und Wege gewidmet oder zu Privatwegen erklärt werden.
Laut Aktenlage wurde
dieser Beschluss bisher nicht gefasst.
Auswirkungen bei der
Widmung zu sonstigen öffentlichen Straßen und Wege der Gemeinde bzw.
Separation:
Die Gemeinde bzw. Separation
ist verkehrssicherungs- und unterhaltungspflichtig. Eine Beschilderung gemäß
STVO ist möglich.
Auswirkungen bei der
Erklärung zu Privatwegen der Gemeinde bzw. Separation:
Die Gemeinde bzw. die
Separation ist nicht verkehrssicherungs- und unterhaltungspflichtig. Es gilt
das Waldgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (WaldG LSA). Danach ist das Befahren
der Wege mit Kraftfahrzeugen generell verboten, Ausnahmen regelt das WaldG LSA
jedoch im § 4 (u.a. Personen mit Einwilligung des Grundeigentümers, also der
Gemeinde bzw. der Separation; Personen im Rahmen der befugten Jagdausübung;
Bedienstete von Behörden mit behördlichen Auftrag). Eine eigene Beschilderung
der Wege ist möglich.
Einige damals bestandene Wege, die heute nur noch als Baumreihen bzw.
Grasnarben oder in der Örtlichkeit nicht mehr bestehen (z.B. wegen
Überpflügen), werden mit diesem Beschluss zu Privatflächen der Gemeinde
erklärt. Diese Wege sind auf der beigefügten Karte nicht mehr enthalten.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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X |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde-bürgermeister |
Bürgermeister |
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Herr Stankewitz |
Herr Graßhoff |
1. Kartenauszug Wege Hamersl., Gunsl., Neuwegersl.
2. Kartenauszug Wege Wulferstedt, Neudamm