Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrages (siehe Anlage) zwischen der Gemeinde Ausleben und Herrn Rainer Jekal, Edelstraße 4 in 39393 Ausleben OT Ottleben – Vorhabenträger zum o.g. Bauleitplanverfahren – in der vorliegenden Fassung zu.
Begründung:
Auf dem Grundstück Damaschkestraße 4 in Ottleben beabsichtigt der
Vorhabenträger die Errichtung einer altengerechten Wohnanlage.
Die Fläche ist im Flächennutzungsplan zum Teil als Dorfgebiet und zum Teil
als Außenbereichsfläche dargestellt. Die Errichtung des Vorhabens widerspricht
gegenwärtig den Festsetzungen in dem vorliegenden Flächennutzungsplan von
Ausleben und ist somit nicht zulässig.
Eine Bauleitplanung ist daher städtebaulich erforderlich, das im
vereinfachten Verfahren nach § 13 b BauGB durchgeführt werden soll. Nach § 13 a
Abs. 2 BauGB ist der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung später
anzupassen.
Nach § 11 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) kann die Gemeinde städtebauliche
Verträge abschließen. Gegenstand eines städtebaulichen Vertrages können
insbesondere die Vorbereitung und/oder Durchführung städtebaulicher Maßnahmen
durch den Vertragspartner auf eigene Kosten sein. Dazu gehören auch die
Neuordnung der Grundstücksverhältnisse, die Bodensanierung sowie die
Ausarbeitung städtebaulicher Planungen und des Umweltberichts.
Die Verantwortung der Gemeinde für das gesetzlich vorgeschriebene
Planaufstellungsverfahren bleibt unberührt. Ein städtebaulicher Vertrag bedarf
der Schriftform.
Herr Rainer Jekal, wohnhaft in Ausleben OT Ottleben, Edelstraße 4, ist
Grundstückseigentümer und tritt als Vorhabenträger/Investor auf.
Für das oben beschriebene Bauleitplanverfahren soll ein städtebaulicher
Vertrag geschlossen werden. Ein Planungsbüro wurde seitens des Vorhabenträgers
noch nicht benannt.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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X |
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Gefertigt |
Verbandsgemeindebürgermeister |
Bürgermeister |
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Frau Pörner |
Herr Stankewitz |
Herr Schmidt |
Anlagen:
Entwurf städtebaulicher Vertrag